Rund 600 Millionen Euro an Bundesmittel für Stationierung der US-Streitkräfte


(C) slowafternoon, (symbolisch; kein Bezug), 2005, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Für die Stationierung von US-Streitkräften in Deutschland betrugen die erbrachten Leistungen des Bundes in den vergangenen zehn Jahren 598 Millionen Euro. Laut Bundesregierung müssten "bestimmte Verteidigungsfolgekosten" übernommen werden.

Darunter zählen etwa Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte, die infolge des Truppenabbaus ihre Arbeitsplätze verlieren oder Zahlungen für die Abgeltung von Schäden, die in Ausübung des Dienstes entstanden sind.

Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung, auf eine "Kleine Anfrage" der Linksfraktion hin, hervor. Demnach müssten ausländische Streitkräfte gemäß Zusatzabkommen und NATO-Truppenstatut die anfallenden Kosten für die Stationierung der Streitkräfte "grundsätzlich selbst" tragen.

Darunter fallen Sold und Bezüge für Soldaten und das zivile Gefolge. Grundsätzlich würden diese demnach auch die Kosten für die Unterbringung und Versorgung, für erforderliche Baumaßnahmen sowie für Löhne und Gehälter der zivilen Arbeitskräfte übernehmen, schreibt man.

Die Länder und Kommunen in Deutschland seien im „direkten Zusammenhang“ mit den vom Bund für die US-Streitkräfte durchgeführten Baumaßnahmen finanziell nicht beteiligt. Die Bundesrepublik Deutschland würde demnach, wie die anderen NATO-Staaten in denen fremde Streitkräfte stationiert sind, nur "bestimmte Verteidigungsfolgekosten" tragen.

Dazu führt man auf:

Ausgaben für Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte der Entsendestaaten, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt werden,

bestimmte Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der von den Streitkräften im Bundesgebiet genutzten Liegenschaften,

Zahlungen für die Abgeltung von Schäden, die in Ausübung des Dienstes entstanden sind, sowie Zahlungen zum Ausgleich von Umwelt- und Belegungsschäden an freigegebenen Liegenschaften,

Ausgaben zur Beschaffung von Liegenschaften zur Deckung des militärischen Bedarfs,

die Erstattung von Restwerten (Vermögenswerten), die die Streitkräfte auf den von ihnen freigegebenen Liegenschaften mit eigenen Mitteln (Heimatmitteln) geschaffen haben sowie

Bauherren- und Planungskosten der Bauverwaltungen der Länder, derer sich der Bund im Wege der Organleihe für die Durchführung der von den Streitkräften veranlassten Baumaßnahmen bedient.

In der „Kleinen Anfrage“ wollte man seitens der Linksfraktion (DE) Informationen bezgl. der Militärbasis Ansbach bekommen. Auf diese hatte die Bundesregierung kürzlich eine Antwort in der (Drucksache 17/13166) gegeben. Die Fragesteller gingen in einer Vorbemerkung auf die Auftragsbautengrundsätze als Verwaltungsabkommen zum NATO-Truppenstatut ein.

Laut diesen Informationen der Anfragesteller hätte die US-Armee Anfang Oktober vergangenen Jahres am Standort Ansbach damit begonnen, eine etwa 150 Hektar große Militärsiedlung „Urlas“ mit mehreren Kilometern Stacheldraht zu umzäunen. Dies obwohl die Stadt Ansbach selbst in Ratsbeschlüssen ausdrücklich den Verzicht auf jene Maßnahme gefordert hätte.

Auch geht man auf den Punkt ein, dass durch die "hermetische Abriegelung" des Geländes ein Naherholungsgebiet, welches die Bevölkerung nutzen würde bzw. „genutzt hätte“, mit einbezogen worden ist. Demnach sei Bürgern der Zutritt seit dem Frühjahr des vergangenen Jahres nicht mehr gestattet. Im April 2012 sei laut Vorbemerkung den Bundestagsabgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Kornelia Möller und Dr. Kirsten Tackmann (alle "Die Linke"), "im Rahmen eines Besuchs" in Ansbach, der Zutritt durch US-Militärpolizei verwehrt worden.

Die komplette Antwort der Deutschen Bundesregierung auf die "Kleine Anfrage" mit dem Titel "Leistungen des Bundes für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte und Entwicklungen an der Militärbasis Ansbach" (Drucksache 17/13166) finden Sie unter der folgenden Quelle:

Antwort Bundesregierung: 598 Millionen Euro Bundesmittel für Stationierung der US-Streitkräfte

  
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