Freihandel mit den USA: Antwort Bundesregierung


(C) Daniela Hartmann, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Laut einer Antwort (Wirtschaft und Technologie) der deutschen Bundesregierung, setzt man sich für ein "umfassendes Freihandelsabkommen" mit den USA ein. Dieses würde die Zölle, welche bereits heute "relativ niedrig" sind, weitgehend beseitigen. Auch würde es so einen besseren Marktzugang für Investitionen geben und Handelshemmnisse könnten entsprechend abgebaut werden.

In einer Rede zur "Lage der Nation" gab der US-Präsident Barack Hussein Obama im Februar 2013 zu verstehen, dass "die Aufnahme von Gesprächen über eine umfassende Handels- und Investitionspartnerschaft mit der Europäischen Union" unternommen werden soll.

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüßte diesen Vorstoß. Vor dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gab Merkel an: "Nichts wünschen wir uns mehr als ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa". Die Verhandlungen sollen demnach Mitte 2013 beginnen.

In einer Antwort (17/13070) der deutschen Bundesregierung heißt es, dass auf Basis einer hochrangigen Arbeitsgruppe (EU-USA) tatsächliche Verhandlungen unternommen werden, die demnach über den Zollabbau sowie Marktöffnungen für Investitionen, Dienstleistungen und die öffentliche Beschaffung weit hinausgehen.

Speziell wolle man auch die regulatorische Vereinheitlichung von technischen Produktnormen und Vorschriften anstreben. Jene Punkte würden "von interessierter Seite" immer wieder als größtes Hemmnis für den transatlantischen Handel angesehen werden. Auf Seiten der EU werden die Verhandlungen von der EU-Kommission geführt.

Die deutsche Bundesregierung selbst werde sich im Rahmen der laufenden Abstimmungen für ein "umfassendes Abkommen" einsetzen. Damit wolle man ein deutlich stärkeres Wachstum auf beiden Seiten des Atlantiks erreichen. Wegen verschiedenen Regulierungen würden im derzeitigen Umfeld auch US-amerikanische Unternehmen beeinträchtigt werden. Hier spricht man auch die Automobilindustrie, die chemische Industrie, den Maschinenbau und den Dienstleistungsbereich an.

In der Kleinen Anfrage (17/12941) fragte man die Bundesregierung u.a. nach: "Befürwortet die Bundesregierung eine Ausnahme des Agrarsektors von den Verhandlungen über das EU-USA-FTA vor dem Hintergrund, dass die US-amerikanische Seite das Importverbot von gentechnisch verändertem Saatgut, von Fleisch, das mit Hormonen behandelt oder Geflügel, das in Chlor gebadet wurde, als nichttarifäre, willkürliche und nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Diskriminierung ansieht?"

Dokumente unter diesen Quellen verfügbar:

Antwort Bundesregierung: Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA

Kleine Anfrage: Drucksache 17/12941

  
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