DE: Neues Mietrecht - Mieterbund übt Kritik und fürchtet schnellere Zwangsräumung


(C) treefell, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Seitens der deutschen Bundesregierung hatte man kürzlich ab 1. Mai ein neues Mietrecht in Kraft gesetzt. Es bringt demnach vor allem Vorteile für Vermieter. Es sollen etwa Anreize für die Sanierung zur Energieersparnis (Baumaßnahmen zur Energieeinsparung) geschaffen werden. Auch könnten Vermieter nun leichter Mieter vor die Tür setzen. Für Mieter selbst gibt es aber auch ein paar neue Rechte.

Mieterhöhungen könnten in bestimmten Ballungsgebieten künftig gedeckelt werden. Mit der sog. energetischen Sanierung wolle man entsprechend die Besitzer von Immobilien mit dem neuen Mietrecht dazu ermuntern, nun wegen des Klimawandels und CO2, diese zu nutzen.

Der Mieter selbst darf während der ersten drei Monate durch jene Sanierungsmaßnahmen keine Miete mindern. Er muss Baulärm und Staub dulden, sollten z.B. Fenster ausgetauscht oder die Fassade gedämmt werden. Wenn eine Wohnung "zeitweilig" unbenutzbar wird, bleibt das Minderungsrecht erhalten.

Der Vermieter darf demnach maximal elf Prozent der Kosten für die unternommene energetische Sanierung auf die Miete umlegen. Die Beteiligung würde demnach aber auch dann gelten, wenn nur für eine bessere "Energienutzung" gesorgt wird. Also z.B. der Einbau eines neuen Brennkessels für eine Zentralheizung, oder andere CO2-reduzierende Maßnahmen, um den angenommenen Klimawandel zu stoppen.

Der Mieter muss demnach auch solch eine Sanierung mit bezahlen, obwohl er selbst keine Heizkosten einspart. Die "klimaschützenden" Umbauten wie Solaranlagen auf dem Dach berechtigen nicht zur Mieterhöhung.

Seitens des Mieterbunds hatte man zuletzt befürchtet, dass es mit dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts schneller zu Zwangsräumungen kommen kann. Der Hauptgeschäftsführer Ulrich Ropertz sagte gegenüber dem ARD-Magazin "Report Mainz":

"Wenn ein Mieter schon aufgrund einer einstweiligen Verfügung vor die Tür gesetzt werden kann und danach erst in der Hauptsache verhandelt wird, ob tatsächlich Zahlungsrückstände bestanden, die eine Kündigung rechtfertigen, kann das bedeuten: Prozess gewonnen, Wohnung weg."

Deutsche Gerichte müssten demnach auch Räumungssachen vorrangig bearbeiten, damit die schon entstandenen finanziellen Ausfälle des Vermieters nicht noch größer werden. Auch könnten Vermieter schneller ein Räumungsurteil erwirken, dessen Vollstreckung entsprechend auch erleichtert wird.

Jene können dann eine Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen, ohne die darin befindlichen Gegenstände wegschaffen und einlagern zu müssen. Nach Schätzungen des Mieterbunds (Deutschland) wurden im Jahr 2012 rund 70.000 Zwangsräumungen vollzogen. Ein großer Teil hätte sich demnach auf Gewerbe- oder Immobilieneigentum bezogen.

Bislang konnten die Mieter solange in einer Wohnung bleiben, bis ein Gericht entweder zugunsten des Mieters oder Vermieters urteilte. Liegt die Miete für ein Haus oder eine Wohnung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, darf der Eigentümer sie weiterhin nur um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren anheben.

Das sog. „Münchener Modell“ wird demnach verboten. Bei diesem handelte es sich um einen Trick, mit dem bei der Umwandlung von Mietswohnungen in Eigentumswohnungen die Kündigungsfrist wegen des Eigenbedarfs verkürzt werden konnte.

Mit der Mietrechtsreform wollte die deutsche Bundesregierung Anreize zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden schaffen. Für "investitionswillige Vermieter" schaffe die Reform Rechtssicherheit, verlautbarte im Mai vergangenen Jahres (Beschluss über die Mietrechtsreform für die Energiewende) die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

  
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