(C) carrierdetect, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Die EU-Kommission wolle nun eine Expertengruppe einberufen, um so eine Überarbeitung und eventuelle Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung zu "beraten". Laut NetzPolitik wurde dies vor gut einer Woche beschlossen. Jene Schritte würden notwendig sein, da sich die Umsetzung der Richtlinie als "uneinheitlich" erwiesen hätte.
Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström wolle demnach eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung angehen und durch die Beratungen Informationen zur besten Bewerkstelligung erhalten. Laut einem Bericht von ORF berufe sich die EU-Kommission auf die Ergebnisse der bis Ende vergangenen Jahres aktiven Data Retention Evaluation Group.
Diese hätte die nebulöse EU-Richtlinie untersucht. Die nun neue Data Retention Experts Group, solle anhand der Erkenntnisse der Evaluation von der "Data Retention Evaluation Group" nun der EU-Kommission mehrere Jahre lang zur Seite stehen.
Demnach sei die zentrale Aufgabe dieser Gruppe, einen Leitfaden zur Implementierung der Richtlinie zur Speicherung der elektronischen Kommunikationsdaten für die Strafverfolgung von Schwerverbrechen zu erstellen. Im Vorfeld wurde etwa Terrorismus genannt, um alle Daten zu speichern. Das Vorhaben wird von Netzaktivisten und Medien teils als "Vorratsdatenspeicherung 2.0" betitelt.
Bei Netzpolitik.org merkt man zu dieser neuen Formulierung an: "Die Vorratsdatenspeicherung wurde mal mit schwerstem internationalen Terrorismus begründet, jetzt steht nur noch “schwere Straftaten” im Namen."
Der ausgearbeitete Aufgabenkatalog für die Expertengruppe lässt vermuten, dass eine Ausdehnung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geplant sein könnte. Man betont etwa, dass seit dem Entwurf der Richtlinie neue technologische Entwicklungen zu beobachten sind, die in "neuen Anforderungen der zuständigen Behörden" resultieren würden.
Verschiedene Spekulationen gehen davon aus, dass eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auch auf „moderne Kommunikationskanäle“ gelegt werden könnte, wie etwa Soziale Netzwerke. Damit wolle man verhindern, dass die gestiegene Nutzung dieser Kommunikationsmittel die ursprüngliche Absicht der Vorratsdatenspeicherung untergräbt.
Die neue Expertengruppe "für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung" solle dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie "ihre Zielvorgaben erfüllt". Die Mitglieder der Gruppe sollen demnach dafür sorgen, dass "die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie" erfolgt. Das Mandat der Vorläufergruppe war Ende letzten Jahres abgelaufen. Ebenfalls aus Steuermitteln finanziert wird die bereits benannte neue Data Retention Experts Group.
