Prozess NSU: BVerfG lehnt Übertragung per Video ab


Bundesverfassungsgericht

Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im NSU-Prozess entschieden, dass es keine Videoübertragung in einen weiteren Saal geben wird. Eine eingereichte Verfassungsbeschwerde nahm das Gericht nicht an. Nebenkläger wollten eine solche Übertragung durchsetzen.

Mit ihrer Beschwerde hatten sich die Nebenkläger gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden Richters im anstehenden Prozess gewandt. Dies deshalb, weil die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal mit nur 100 Plätzen stattfinden soll. Wegen des erheblichen öffentlichen Interesses reiche dieser jedoch nicht aus.

Ebenfalls beantragte man, dass dem Vorsitzenden Richter durch eine einstweilige Anordnung aufzugeben sei, dass die Hauptverhandlung per Video in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied jedoch, dass die Begründung der Beschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen würde.

So müsse ein Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung durch die Bezeichnung des mutmaßlich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs schlüssig vortragen. Hier müsse der Beschwerdeführer darlegen, inwieweit er sich durch derartige Maßnahmen in seinem Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht.

Die Beschwerdeführer hätten im vorliegenden Fall jedoch eine Verletzung der eigenen Grundrechte nicht dargelegt. Diese hätten insbesondere nicht geltend gemacht, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein. Diese hätten laut Gericht ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse argumentiert. Damit machten sie sich zu "Sachwaltern der Allgemeinheit".

Eine Videoübertragung hatte das OLG München im Vorfeld bereits als gesetzlich unzulässig bezeichnet. Ebenfalls hatte das erste Akkreditierungsverfahren für Journalisten Irritationen hervorgerufen. Nach Kritik und einer Korrektur des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht hatte das OLG München ein neues Verfahren angesetzt. Der NSU-Prozess solle nun am 6. Mai vor dem Oberlandesgericht (OLG) München beginnen.

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