(C) Armin Linnartz, 2010, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0 DE)

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel gab nun zu verstehen, dass die Gesetzeslage für die sog. "digitale Medienordnung" noch nicht ausreichend genug sei. Fragen zum Urheberrecht oder viele andere würden sich nicht nur national lösen lassen, so Merkel in einem Video-Podcast.
Es müsse so sein, dass mindestens in den 27 Mitgliedsstaaten der EU der gleiche Rahmen gilt. Dazu sollten auch die Interessen aller berücksichtigt werden. Der Regulierungsrahmen würde nicht sofort mit der Entstehung von technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Aber es sei schon einiges geschehen, wobei Merkel etwa auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verwies. Das Kabinett in Deutschland hatte ein Gesetz bezgl. verwaister und vergriffener Werke beschlossen. Auch sei die Schutzdauerverlängerung für Tonträgerhersteller in Arbeit.
Merkel betonte, dass man das Urheberrecht insgesamt fortentwickeln wolle. Wegen der neuen digitalen Möglichkeiten würde man nun auch eine digitale Medienordnung brauchen. Diese könne aber nicht auf das Nationale beschränkt sein.
Man könne Vorschläge zu „unseren Ideen“ machen, welche dann auch EU-weit eingebracht werden, um diese zu diskutieren, damit so wenigstens in den 27 Mitgliedstaaten der EU der gleiche Rahmen gilt. Daran arbeite die deutsche Bundesregierung intensiv, gab sie zu verstehen.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) empfängt am kommenden Dienstag Vertreter der Deutschen Content Allianz, ein Verband zur Vertretung der digitalen Interessen von Medien, Buchhandel und Musikindustrie.
Bei dem sog. Leistungsschutzrecht für Presseverleger handelt es sich um ein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.
