Stuttgart 21: Richterin darf wegen möglicher Befangenheit keine Prozesse mehr führen


(C) Mussklprozz, 2010, Bild: Wikipedia (CC BY 3.0)

Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung zufolge, darf eine deutsche Richterin des Amtsgerichts Stuttgart wohl keine Prozesse mehr gegen Gegner des umstrittenen Bahnhof-Projekts "Stuttgart 21" führen, da sie wegen besonders strengen Urteilen auffällig geworden sei. Die Zeitung beruft sich dabei auf Angaben einer Gerichtssprecherin.

Zur Thematik heißt es, dass der Ehemann der Richterin, ein Rechtsanwalt, den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus kurz nach dem Polizeieinsatz am 30. September 2010 in einem Brief ausdrücklich für dessen harten Kurs gelobt hätte. Demnach auch "im Namen seiner Familie".

Ebenfalls schreibt man zu dieser Sache, dass sich Mappus "vom Getöse der Straße nicht beirren lassen" solle, hätte der Ehemann der Richterin geschrieben. Die Richterin hatte beteuert, vom Schreiben ihres Mannes nichts gewusst zu haben. Sie sehe ihre Unparteilichkeit nicht beeinträchtigt. Gleichwohl hatten Verteidiger in anstehenden Verfahren Ablehnungsanträge gestellt oder angekündigt.

Zuletzt hatte eine Expertenkommission im Auftrag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ihre Arbeit aufgenommen, um so die Kostenexplosionen und Terminverzögerungen bei öffentlichen Großbauprojekten zu untersuchen. Hier geht es etwa um Stuttgart 21, den Berliner Großflughafen oder auch die Hamburger Elbphilharmonie.

Bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 hieß es laut Medienberichten Ende März 2013, dass zweieinhalb Jahre nach dem massiven Einsatz von Wasserwerfern gegen Gegner des Bahnprojekts die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben hätte. Es geht laut Vorwürfen um fahrlässige Körperverletzung im Amt. Durch den damaligen Einsatz von Wasserwerfern während einer Demonstration gegen das Bahnprojekt am 30. September 2010 waren mindestens neun Menschen schwer verletzt worden.

  
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