(C) slowafternoon, 2005, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland hat der Bundesrat den Vorstoß begrüßt, ein sog. Trennbankensystem zu schaffen. In einer von der deutschen Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme bezgl. dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines "Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen" fordert der Bundesrat jedoch ebenfalls, dass Schattenbanken in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG) mit einbezogen werden sollten.
Eines der wesentlichen Ziele des ordnungspolitischen Rahmens zur Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte muss dabei sein, die "too big to fail"-Problematik aufzulösen, um auch systemrelevante Kreditinstitute im Fall ihres Scheiterns an den Märkten ohne Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems und ohne eine Inanspruchnahme des Steuerzahlers restrukturieren und abwickeln zu können.
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (PDF)
Die deutsche Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den verschiedenen Anregungen der Länder Stellung. Mit dem Gesetzentwurf werden Banken u.a. verpflichtet, Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung zu treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern.
Darin heißt es unter anderem: "Da dies mit den Mitteln des herkömmlichen Insolvenzrechts nur in Ausnahmefällen zu bewältigen ist, wurde das Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz - RStruktG) beschlossen."
