(C) Alexandre Prevot, 2013, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Im vorherrschenden Streit um Kühlmittel für Klimaanlagen bei Mercedes Benz soll die EU-Kommission Druck auf die Bundesregierung in Berlin ausüben. So hätte der EU-Industriekommissar Antonio Tajani in einem Brief gefordert, dass die Umsetzung der europäischen Vorgaben vollzogen werden müsse.
Sollte dies nicht geschehen, würde er gezwungen sein, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Datiert sei der Brief auf den 18. März 2013 und an den deutschen Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und den Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) versandt worden.
Neben Daimler solle sich auch ein weiterer Hersteller nicht an die EU-Regeln halten. Laut der Nachrichtenagentur AFP sei zunächst unklar gewesen, ob es sich um ein weiteres Unternehmen aus Deutschland handelt. In der Sache geht es um die Kühlmittel R123a und R1234yf für Klimaanlagen.
Laut EU dürfe das Kühlmittel R123a nicht mehr angewendet werden. Dies aus dem Grund, da es angeblich der Umwelt und dem Klima schade. Laut dem deutschen Bundesverkehrsministerium hatte man sich in der Autoindustrie für das neue Kühlmittel R1234yf ausgesprochen.
Dieses sei umweltfreundlicher als R123a und würde das EU-Gesetz erfüllen. Doch Daimler meldete Sicherheitsbedenken an. Bereits im September des vergangenen Jahres machte das Unternehmen deutlich, dass sich das neue Mittel bei einem möglichen Unfall entflammen könnte. Man kündigte daraufhin an, dass in Mercedes-Fahrzeugen weiterhin R123a verwendet wird.
Seitens der EU hatte man dies bis zum Jahreswechsel 2012/2013 geduldet, danach jedoch nicht mehr. Auch das deutsche Bundesverkehrsministerium hatte die Bedenken von Daimler geteilt. Laut einem Papier des Ministeriums schrieb man zur Sache, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass von der Verwendung des neuen Kältemittels R1234yf eine Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr und die Verkehrsteilnehmer ausgeht.
Aus diesem Grund würde es nicht sinnvoll sein, vor der Ausräumung von Risiken die Autohersteller dazu zu zwingen, in neu typgenehmigten Fahrzeugen das Kältemittel R1234yf einzufüllen. Auf der anderen Seite hatte der EU-Industriekommissar Antonio Tajani jedoch klargestellt, dass das entsprechende EU-Gesetz seit Anfang Januar "uneingeschränkt angewendet werden muss".
In der Sache verwies er auch darauf, dass die Europäische Union zwar das alte Mittel für Klimaanlagen de facto verbiete, doch nicht vorschreiben würde, dass ausgerechnet R1234yf eingesetzt wird. Auch würde es gegenüber anderen Herstellern unfair sein, wenn sich ein oder mehrere Unternehmen nicht an die Regeln hielten.
