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Ein Rechtswissenschaftler der Uni Frankfurt/Oder, Heinrich Amadeus Wolff, hat nun das üppige Versorgungssystem im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen kritisiert. Er empfahl Änderungen. Gegenüber der Rheinischen-Post sagte er, dass er die "Sprünge" (Bezüge) nicht verstehe.
Er bezog sich darauf, dass bereits nach fünf Jahren der Tätigkeit als Minister/in eine Pension von 4142 Euro brutto gewährt wird. Dies dann, wenn der/die ehemalige Minister/in 60 Jahre alt geworden ist. Scheidet die Person nach acht Jahren aus, dann winkt eine Pension von 5136 Euro bereits ab 55 Jahren.
Der Steuerzahlerbund berechnete, dass ein Rentner, der 45 Jahre gearbeitet hat und durchschnittlich verdiente, der muss sich ab 67 Jahren mit 1250 Euro begnügen. In anderen Worten bedeutet das, dass für eine Altersvorsorge wie bei den Ministern ein normaler Arbeitnehmer 170 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen muss.
Im Jahr 2011 entschied das deutsche Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, dass der ehemalige Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) über sein ministerielles Ruhegehalt hinaus keine weiteren Pensionsansprüche für seine Tätigkeit als früherer Oberbürgermeister der Stadt Kassel und seine Zeit als Bundestagsabgeordneter habe. Eichels Pension in damaliger Höhe von 7100 Euro monatlich als EX-Minister sei "amtsangemessen", urteilte das Gericht.
Im Oktober 2009 hieß es in einem Bericht von "Stern", dass die höchsten Pensionsansprüche der damals scheidenden SPD-Minister die Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul hatte. Nach damaliger Höhe standen ihr 9430 Euro im Monat zu. Die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries kam für ihre Ministertätigkeit auf einen damaligen Anspruch von 5500 Euro. Damals war die nach neun Jahren im Ministeramt befindliche Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hingegen "sofort pensionsberechtigt" und würde damit, nach damaligem Stand der Pensionsansprüche, 8410 Euro im Monat erhalten.
