CCC: Deutsches Projekt De-Mail ungeeignet für Kommunikation mit rechtlicher Verbindlichkeit


(C) Social BIz Solutions, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Nachdem am vergangenen Montag eine Anhörung zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation stattgefunden hat, veröffentlichte man seitens des CCC (Chaos Computer Club) ein Gutachten, welches zu dem Schluss gekommen sei, dass der in Deutschland einzuführende Dienst "De-Mail" für rechtsverbindliche Kommunikation technisch ungeeignet ist.

Mit der Förderung von De-Mail und auch die Verpflichtung, diese in der Kommunikation mit deutschen Behörden zu nutzen, wollten die Befürworter "offenbar den Makel der Kostenfreiheit beseitigen, der E-Mails aus Sicht der Post und einiger deutscher Freemail-Anbieter schon lange anhaftet", lautet demnach die Vermutung vom CCC.

Dazu sei das genutzte Protokoll absichtlich zu den normalen E-Mails inkompatibel gehalten worden. Der CCC äußerte sich schon in der Vergangenheit kritisch zu dem De-Mail-Projekt. In dem Gutachten kommt man zu dem Schluss, dass dieser Dienst grundsätzliche Probleme hätte. Man habe demnach festgestellt, dass die deutsche Bundesregierung "wider besseren Wissens auf [eine] Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Zertifikate in Nutzerhand verzichtet, wodurch die De-Mail kein höheres Sicherheitsniveau als eine herkömmliche E-Mail aufweist", schreibt man.

Durch diese getroffene Entscheidung beim Design sei die Verschlüsselung eine Katastrophe. Im Fall der für die Behörden-Kommunikation notwendigen beweisfesten Kommunikation werde dies zu einem "vollendeten Desaster", gibt man zu verstehen.

Man schreibt weiter: "Anstelle der Nutzer sollen deren De-Mail-Provider die Inhalte von De-Mails signieren und ihnen dadurch Beweiskraft verleihen. Eine per De-Mail versendete Nachricht soll so den gleichen juristischen Wert wie ein unterschriebenes Dokument bekommen. Für den Bürger reicht dann der Verlust seines Mobiltelefons mit den De-Mail Zugangsdaten für den sprichwörtlichen Kauf einer Waschmachine".

Einer der Sachverständigen im Rechtsausschuss des CCC, Linus Neumann, erklärte auch, dass es unerklärlich sei, wie ein solch untaugliches Werkzeug per Gesetz die "letzte Salbung" des Tauglichen erhalten soll. "Statt einer qualifizierten elektronischen Signatur soll nun mit De-Mail unqualifizierte elektrische Makulatur staatlich verordnet werden", gab Neumann zu der sog. De-Mail zu verstehen.

  
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