(C) Fotero, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

Künftig müssen Sparer in Europa damit rechnen, dass diese bei einer möglichen Schieflage ihrer Bank an den Kosten zur "Rettung" beteiligt werden. Gegenüber der Süddeutschen-Zeitung sagte der EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, dass im Juni ein Gesetzesantrag mit entsprechenden Regeln vorgelegt werden soll.
Auch ging er darauf ein, wer in einem derartigen Fall in welcher Reihenfolge haftet. Erst sollen die Aktionäre der Bank, als Zweites die übrigen Kapitalgeber, also etwa Anleihebesitzer haften und wenn das nicht reicht, auch Sparer mit Guthaben von über 100.000 Euro.
Danach würden Mittel aus dem künftigen nationalen Banken-Abwicklungsfonds zufließen. In diesen müssten alle Institute einzahlen. Sollte das Geld dann immer noch nicht reichen, wären die Steuerzahler der Euro-Länder über den Rettungsfonds ESM an der Reihe.
Am vergangenen Freitag hatte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier seinen Vorschlag den 27 europäischen Finanzministern vorgestellt. Barnier warb auch dafür, dass das Regelwerk so rasch wie möglich verabschiedet werden sollte und schon ab dem Jahr 2015 in Kraft tritt. Bisher war das erst für das Jahr 2018 vorgesehen.
Offiziell sagte Barnier, dass diese Eile nötig sei, um so mögliche Unsicherheiten unter den Anlegern zu beseitigen. Denn der Fall Zypern, unter erstmaliger Beteiligung von Sparern, hätte das Vertrauen nachhaltig erschüttert.
Bei der deutschen Bundesregierung in Berlin dürfte Barniers Vorstoß dabei auf Wohlwollen stoßen. Die Bundesregierung dringt seit Längerem darauf, ein klares Regelwerk einzuführen. Mit der sog. Bankenunion solle der Finanzplatz der EU „sicherer gemacht werden“.
Das EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen sagte zur Thematik, dass in letzter Konsequenz auch Sparer mit Guthaben von mehr als 100.000 Euro betroffen sein könnten. Der Bundesbankchef Jens Weidmann sagte "Bei der Haftungskaskade ist klar, die Einlagen dürfen erst ganz am Schluss kommen".
