(C) Thomas Robbin, 2004, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Einem Bericht der FAZ (Frankfurter Allgemeinen Zeitung) zufolge, wird die Deutsche Post vorerst nicht mehr am Projekt De-Mail beteiligt sein. Mit dem Projekt solle virtuell z.B. Behördenpost abgewickelt werden können. Das Zertifizierungsverfahren wolle man vorerst nicht weiterverfolgen, heißt es laut dem Artikel, in welchem man Ralph Wiegand, der im Post-Vorstand für den E-Postbrief zuständig ist, zitiert.
Die Beteiligung würde aus dem Grund keinen Sinn machen, solange die aktuellen Regelungen für das Identifizierungsverfahren ihre Gültigkeit behalten. Die Problematik bestehe darin, dass die Daten bei der Anmeldung eines Nutzers gespeichert würden. Die Deutsche Post wolle hier mit dem PostIdent-Verfahren arbeiten. Dieses ist seit 17 Jahren im Einsatz.
Durch die Anwendung dieses Verfahrens werden jedoch auch die Personalausweisnummer und das Amt, welches das Dokument ausstellte, gespeichert. Dies wiederrum sei im deutschen De-Mail-Gesetz nicht vorgesehen. Seitens der Post wolle man das Verfahren nicht auf das neue Gesetz anpassen. Juristen der Post würden das Unternehmen einem Haftungsrisiko ausgesetzt sehen.
Die Post selbst setze auf den 2010 gestarteten E-Postbrief. Die deutsche De-Mail, welche Bürger oder Unternehmen in Deutschland verstärkt nutzen sollen, war zuletzt u.a. wegen nicht vorhandener End-to-End-Verschlüsselung in die Kritik geraten. Der CCC (Chaos Computer Club) hatte das Sicherheitsniveau von De-Mail als "unzureichend" kritisiert. Laut der Regierung selbst, sei De-Mail ein "absolut sicheres" Verfahren.
De-Mail ist als "spezielle" Email-Technik zu verstehen. Damit solle sichere, vertrauliche und nachweisbare Kommunikation im Internet möglich sein. Das dazugehörige Gesetz geht demnach auf ein vom deutschen Innenministerium initiiertes Projekt zurück. Dieses wurde zunächst unter dem Titel „Bürgerportale“ eingeführt. Mit De-Mail wolle man eine "vertrauliche, sichere und nachweisbare" Alternative zur heutigen Briefpost etabliert sehen.
Die deutsche Bundesregierung hatte mit der Einführung von De-Mail eine Dienstleistungsrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Eine Kommunikation zwischen De-Mail und regulären E-Mail-Adressen wird nicht möglich sein. Die hinterlegten Daten eines jeweiligen Nutzers sind für eine Vielzahl aus Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden auch ohne richterliche Anordnung anforderbar. Laut Wikipedia sei die Identität für etwa 250 bei der Bundesnetzagentur registrierte Behörden in einem Online-Verfahren abrufbar.
Nach Paragraph 16 des deutschen De-Mail-Gesetzes ist es zudem in bestimmten Fällen machbar, dass Private Auskünfte über Daten eines Nutzers erhalten können. Voraussetzung dafür sei u.a., dass der Dritte die Daten benötigt, um so einen Rechtsanspruch gegen den Nutzer zu verfolgen, der unter Nutzung von De-Mail entstanden ist. An der Umsetzung des Dienstes ist mit der Deutschen Telekom auch ein früherer Staatsbetrieb beteiligt. Verschiedene Beobachter sehen, dass das herkömmliche Briefeschreiben durch De-Mail-Angebote substituiert werden könnte.
