SPD will Möglichkeit für früheren Atomausstieg prüfen lassen


(C) IBW, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Laut einem Antrag der deutschen Partei SPD solle die deutsche Bundesregierung die Möglichkeit für einen früheren Atomausstieg prüfen. Weiterhin soll diese am beschlossenen Atomausstieg festhalten.

Im Antrag 17/12688 fordert die SPD-Fraktion wegen der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima dies als Konsequenz. Ebenfalls solle der Katastrophenschutz in Deutschland für den Fall eines schweren Atomunfalls verbessert werden. Dies in Zusammenarbeit mit den deutschen Bundesländern.

Die zu verbessernde Zusammenarbeit solle anhand der Ergebnisse einer Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz aus dem Jahr 2012 angestrebt werden. Dafür sollen die Ergebnisse des europäischen Stresstests für Atomkraftwerke ebenfalls kritisch überprüft und ggf. verschärfte Sicherheitsanforderungen für Atomkraftwerke in Deutschland umgesetzt werden.

Aus der Folge der Katastrophe von Fukushima hatte die deutsche Bundesregierung am 30. Juni des Jahres 2011 beschlossen, die im Jahr zuvor durchgesetzte Verlängerung der Laufzeiten zurückzunehmen. Bis spätestens Ende des Jahres 2022 wolle man aus der Atomenergie ausgestiegen sein. Man strebt eine Energieversorgung an, welche keine Gefahren durch Freisetzung von Radioaktivität oder auch klimaschädliche Wirkung hervorruft.

In dem Antrag der SPD-Fraktion merkt man an, dass man im Ausland genau auf Deutschland schauen würde, wie hier der Atomausstieg und der Systemumbau bewerkstelligt werden. Ebenfalls beklagt man, dass im Ausland der Bau von Atomkraftwerken durch Deutschland unterstützt wird. Man hätte bei der Bundesregierung scheinbar den Schluss gezogen, nicht auf einen weltweiten Atomausstieg hinzuarbeiten, beklagt man.

Gefordert wird auch, dass man mit Nachbarländern bilaterale Verhandlungen aufnehmen solle, um so ausländische AKWs so schnell wie möglich endgültig vom Netz zu nehmen. Ebenfalls solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, ein einheitliches Atomhaftungsrecht innerhalb der EU einzuführen. Die Überarbeitung des sog. EURATOM-Vertrages solle man auch dahingehend ausschöpfen, dass evtl. freiwerdende Mittel zur Erforschung erneuerbarer Energien sowie zur Entwicklung von Energieeffizienztechnologien genutzt werden könnten.

  
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