(C) Vidar Andersen, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Weitgehend freie Hand soll die Deutsche Telekom in Ballungsgebieten und Städten in Deutschland bekommen, in denen ihr Fernsehkabelanbieter oder Glasfasernetze die eigene Breitbandkundschaft streitig machen, um so ihr Netz weiter aufzurüsten.
Dies würde jedoch an "bestimmte" Bedingungen gekoppelt sein, heißt es laut einem Bericht der FAZ (Frankfurter Allgemeinen Zeitung). Diese beruft sich auf eine bekanntgewordene Entscheidung der deutschen Bundesnetzagentur.
Der Deutschen Telekom wird demnach von der Netzagentur die alleinige Kontrolle über die jew. Teilnehmeranschlussleitung von ihren Schaltverteilern nur dort zugestanden, wo 75 Prozent der Gebäude bereits an ein Glasfaser- oder Fernsehnetz angeschlossen worden sind. Die Kunden hätten also die Alternative zum Netz der Telekom, heißt es.
Im zweiten Punkt muss die Deutsche Telekom im betroffenen Ortsnetzbereich über mehr VDSL-Anschlüsse verfügen als die Konkurrenz. Im dritten Punkt verlangt die deutsche Bundesnetzagentur demnach als Bedingung, dass die Telekom auch anderen Anbietern die Mitbenutzung ihrer Turbo-Leitung ermöglichen muss.
Dies gilt dabei jedoch in der gleichen Weise auch für die Konkurrenten der Telekom, welche ihrerseits in Vectoring investieren. Mit diesen Bedingungen würde sichergestellt sein, dass es keine Gebietsmonopole geben wird, gibt man zu verstehen. Beim sog. „Vectoring“ kann die Übertragungsrate pro Teilnehmeranschluss gesteigert werden.
Die Wettbewerber, welche in den privilegierten Gebieten der Telekom schon Schaltkästen mit VDSL erschlossen hätten, würden demnach "vorläufig" Bestandsschutz genießen. Außerhalb würde die Deutsche Telekom jedoch keine Sonderrechte genießen können. Denn für den Netzausbau in Deutschland gilt die Maxime, "Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst".
