Bericht: Spaniens und Italiens Notenbank bewerteten zu lasch


(C) chaouki, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Medienberichten zufolge, sei es im Euro-System der Zentralbanken erneut zu diversen Unregelmäßigkeiten gekommen. Dies bei der Bewertung von Kreditsicherheiten. So hätten die Notenbanken von Italien und Spanien die Regeln der EZB zu großzügig für sich ausgelegt, berichtet die Welt am Sonntag.

Demnach hätten die Banken, welche die zu gut bewerteten Papiere bei der Zentralbank einreichten, Finanzierungsvorteile von bis zu 12,4 Mrd. Euro eingestrichen. Im Gegenzug hätte die Europäische Zentralbank ihre Risiken schlechter abgesichert, als dies das eigene Regelwerk eigentlich vorgesehen hätte.

Dabei ist es so, dass Banken grundsätzlich Vermögenswerte oder Wertpapiere verpfänden müssen, um so an Kredite der Zentralbank zu kommen. Hier werden entsprechend auch Risikoabschläge fällig. Diese fallen umso höher aus, je niedriger die Bonität des verpfändeten Wertpapiers ist. Schon in der Vergangenheit kam es dazu, dass die Europäische Zentralbank selbst einräumen musste, dass die nationalen Notenbanken ihre Kreditsicherheiten zu großzügig bewerteten.

Im sich nun herauskristallisierenden Fall geht es laut bekanntgewordenen Informationen um systematisch falsche Anwendungen der Regeln bei den staatlich garantierten Bankanleihen. Die Notenbanken hätte für ihre Bewertungen das Rating der jew. Regierung herangezogen, schreibt man in dem Bericht. Diese Bewertungen wären besser ausgefallen als jene der Banken und deshalb sei es zu geringeren Risikoabschlägen gekommen.

Seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) hatte man das Vorgehen der italienischen und spanischen Notenbank jedoch verteidigt. In der Welt am Sonntag heißt es dazu: Weil es kein "Wertpapier-Rating" gebe, würden "die Bewertungsabschläge von den entsprechenden Emittenten- oder Garanten-Ratings bestimmt, und zwar unter der Maßgabe, dass das beste Rating entscheidend ist".

Dies würde jedoch dem eigenen Regelwerk der EZB widersprechen. Demnach sei ein sog. Garanten-Rating nur dann maßgeblich, wenn keine Ratingnote des Emittenten vorliegt. Bei der Thematik der Bankanleihen müsste hier also eine Bonitätsbewertung für die jeweilige Bank fehlen.

Für die fraglichen Banken von Italien und Spanien gebe es hingegen sehr wohl Ratings. Aus diesem Grund müssten diese Bonitätsnoten zählen, was entsprechend zu höheren Risikoabschlägen führen müsste. Die EZB konnte dem Bericht zufolge auch nach mehreren Nachfragen keine Erklärung zur Sache liefern, warum nämlich die vorhandenen Ratings der Banken ignoriert wurden.

  
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