APPLE

Apples Rivalen Samsung und Google haben im Rechtsstreit nun einen wichtigen Teilerfolg für sich verbuchen können. Das Bundespatentgericht von München hatte das Europa-Patent EP1964022 für ungültig erklärt.
Dieses Patent beschreibt die "“Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild". Dieses wird bei der Apple Slide-to-Unlock-Geste verwendet. Die ergangene Entscheidung ist als deutlicher Rückschlag für Apple zu werten.
Der US-Konzern hatte das Schutzrecht in mehreren europäischen Ländern gegen die Google-Tochter Motorola und den Elektronikkonzern Samsung eingesetzt, um Verkaufsverbote zu erwirken. Anzumerken sei jedoch, dass Apple noch Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts einlegen kann.
Vor dem Bundespatentgericht hatte Apple bei der Verhandlung 14 Ergänzungen vorgeschlagen, um so sein Patent zu retten. Das Gericht hat trotzdem darauf entschieden, dass die in dem Schutzrecht beschriebene Erfindung nicht die technischen Voraussetzungen für ein europäisches Patent erfüllen würde.
Man merkte dazu auch an, dass Software in Europa nicht patentierbar sei. Es sei denn, diese löst mit technischen Mitteln ein technisches Problem. Das Gericht sieht die benannte Slide-to-Unlock-Geste aber nicht als technische Innovation an. Vielmehr diene sie dazu, "die Bedienung durch grafische Maßnahmen für den Benutzer bequemer und noch anschaulicher zu gestalten".
Der Streit um die sogenannte "Slide to unlock"-Funktion („Geste“) zieht sich in Deutschland schon längere Zeit hin. Im März 2012 wurde eine Entscheidung zu einer weiteren Klage seitens Apple vertagt, da das Ende des Verfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt abgewartet werden musste. Nachdem einige Verstöße seitens Motorola gegen das Patent festgestellt wurden, bewilligte man eine einstweilige Verfügung gegen Geräte von Motorola.
