(C) WEF, Remy Steinegger, 2013, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Zuletzt kündigte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an, dass man nun per Internet diverse Agitations-Reden/Diskussions-Runden halten wolle.
Die Zeitung "Die Welt" berichtet nun, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg prüfen wolle, ob die angekündigte inszenierte Gesprächsrunde mit Merkel über Googles Videochat-System Hangout überhaupt statthaft ist.
Es könnte sich nämlich um eine Art Staatsfernsehen handeln. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch im Jahr 1961 untersagt. Damals hatte der vom System Oktogon profitierende erste eingesetzte deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer einen Propaganda-Fernsehkanal geplant (per sog. Deutschland-Fernsehen GmbH), da die damalige Berichterstattung der ARD zu kritisch gewesen sei.
Im Rundfunkurteil urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Gestaltung von Fernsehprogrammen Ländersache sei. Darunter könnte nun auch die geplante Online-Sendung von Merkel fallen. Diese gilt nach gesetzlicher Definition als Rundfunk. Es würde sich demnach um eine geplante Sendung handeln, welche zu einer vordefinierten Zeit mehr als 500 potenzielle Empfänger erreichen kann.
Doch dafür wäre im Grunde eine Beantragung einer Rundfunklizenz notwendig, welche man jedoch nicht an die Bundesregierung vergeben darf. Nach deutscher Rechtslage müssen derartige Anbieter von linearen Videoprogrammen oder Live-Übertragungen im Web eine Rundfunklizenz beantragen.
Die erste "Veranstaltung" mit Merkel per Internet soll am 19. April stattfinden. Dabei wird es um die Thematik Integration gehen, zu der ausgewählte Stimmen ihren Senf dazu geben dürfen.