Afghanistan: Nach weiterem Luftangriff werden erneut tote Zivilisten beklagt


NATO

Bei einem Luftangriff der NATO sind nach Angaben der örtlichen Behörden in Afghanistan am Donnerstag vier Polizisten und zwei Zivilisten getötet worden. Eigentlich hätte die NATO der Polizei helfen sollen, ihr Posten sei jedoch bombardiert worden, sagte der Chef des Bezirks Deh Jak in der Provinz Ghasni, Ahmed Tolwak, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Die NATO erklärte, den Vorfall zu untersuchen.

Erst in der vergangenen Woche wurden bei einem weiteren Zwischenfall zwei Kinder in Afghanistan getötet. Der Vorfall des NATO-Luftangriffs ereignete sich im Süden des Landes. Laut Angaben von Behördenvertretern waren bei einem Hubschrauber-Angriff mutmaßliche Taliban-Kämpfer ins Visier geraten.

Der Vize-Gouverneur der Provinz Ghasni, Mohammed Ali Ahmadi, gab zu verstehen, dass neun Personen getötet wurden, darunter auch zwei Schulkinder. Sieben Zivilisten seien verletzt worden. Im Verlauf der vergangenen Jahre gab es immer wieder zivile Opfer in Afghanistan. Vor diesem Vorfall in der vergangenen Woche wurde z.B. ein Fall bekannt, bei dem "versehentlich zwei kleine Jungen getötet" wurden.

Anfang März 2013 musste sich der dortige Oberbefehlshaber (Provinz Urusgan) der australischen Streitkräfte, David Hurley, wegen dieses Zwischenfalls entschuldigen. Man hatte die Kinder für Taliban gehalten. Der Präsident Afghanistans, Hamid Karsai, verurteilte den Hubschrauberangriff.

Bei einem Luftangriff im Osten Afghanistans sind Mitte Februar dieses Jahres nach Angaben einheimischer Behörden zehn Zivilisten getötet worden. Unter den Toten in einem Dorf in der Provinz Kunar seien fünf Kinder, sagte der Provinz-Gouverneur damals. Bei Luftangriffen der NATO in Afghanistan waren z.B. (weiterer herausgegriffener Fall) im Mai 2011 nach örtlichen Behördenangaben mehr als 30 Zivilisten und 20 Polizisten ums Leben gekommen.

Rückblickend stieg über die Jahre 2010, 2011 und 2012 die Zahl, der mittlerweile unzähligen Fälle, stetig weiter an, was zivile sowie Personen im Staatsdienst (z.B. Polizei) anbelangt.

  
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