(C) Heinrich-Böll-Stiftung, Stephan Röhl, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Nach Ansicht des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar seien die Gesetzespläne der deutschen Bundesregierung zum besseren Schutz vor "Cyber-Angriffen" eher skeptisch zu sehen.
Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte er, dass er grundsätzlich nichts dagegen haben würde, wenn staatliche Stellen und Unternehmen mehr für ihre IT-Sicherheit tun. Dies dürfe allerdings nicht zulasten des Datenschutzes gehen.
Die neu forcierte Thematik von "Cyber-War" oder auch IT-Sicherheit dürfe nicht als Rechtfertigung für eine ungebremste Datenspeicherung herhalten. Schaar sieht dies als eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür an. In den Bestrebungen gegen Cyber-Angriffe werde dies allmählich zum Argument, um immer mehr Daten anzusammeln.
„Das darf nicht sein“, sagte er. Mit dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz will die deutsche Bundesregierung „besonders gefährdete“ Infrastrukturen, wie Energie- oder Telekommunikationsnetze, besser vor möglichen Angriffen schützen.
Schaar warnte auch vor einem beschleunigten parlamentarischen Verfahren. "Bei einem Gesetz mit solch gravierenden Auswirkungen für den Datenschutz wäre das falsch", gab er zu verstehen. Das deutsche Bundesinnenministerium hatte zuletzt einen Referentenentwurf für ein Gesetz "zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" an die anderen Ressorts sowie an Branchenverbände verschickt. (mehr dazu hier)
Peter Schaar ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Deutschland. Er übt das Amt des Bundesbeauftragten seit dem 17. Dezember 2003 aus. Schaars zweite Amtsperiode, die am 26. November 2008 um diese verlängert wurde, wird in diesem Jahr (2013) enden.
