Tillich: Länder halten weiterhin an Verbotsantrag gegen die NPD fest


(C) Crashy meissen, 2009, Bild: Wikipedia (public domain)

Nach Ansicht des deutschen Ministerpräsidenten von Sachsen, Stanislaw Tillich (CDU), halten die Bundesländer weiter an einem eigenen NPD-Verbotsantrag fest. Man sei davon überzeugt, dass es sich um eine kämpferisch-rassistische und auch ausländerfeindliche Partei handelt, deswegen gilt es, die NPD zu verbieten, so der Ministerpräsident gegenüber "Bericht aus Berlin".

Derzeit geht Tillich davon aus, dass es bei der 15:1-Entscheidung bleiben wird. Also alle deutschen Bundesländer außer Hessen hinter dem NPD-Verbotsantrag stehen. Das deutsche Bundesland Hessen hatte sich im Bundesrat der Stimme enthalten.

Tillich sagte in seinen Äußerungen, dass der Antrag stichhaltig sei, und auch vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen könne. "Wir haben im Vorlauf ja auch die Vereinbarung zwischen den [deutschen] Innenministern gehabt, sämtliche V-Leute auch abzuziehen. Das heißt, die Innenministerien der Länder haben die Schlussfolgerung auch aus dem vergeblichen Verbotsverfahren 2003 gezogen", sagte Tillich dem "Bericht aus Berlin".

Der Chef der SPD-Fraktion, Frank-Walter Steinmeier, gab zuletzt an, dass er an eine Mehrheit im Bundestag für einen Verbotsantrag glaubt. "Es gibt in den Reihen von Union und FDP genug Abgeordnete, die für einen Verbotsantrag sind und mit uns stimmen wollen", sagte er der "Neuen Ruhr Zeitung".

In der vergangenen Woche hieß es, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht beim NPD-Verbotsverfahren offenbar höhere Anforderungen an das vom Antragsteller einzureichende Beweismaterial als bisher bekannt stelle. Die Zeitung Tagesspiegel zitierte aus einer Stellungnahme des Gerichts an das Bundesjustizministerium, dass die Verfassungswidrigkeit einer Partei nicht erst "nach langen Ermittlungen" in Karlsruhe bestimmt werde. "Vielmehr setzt das Parteiverbot voraus, dass das Verhalten einer Partei mit großer Deutlichkeit nicht im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes steht".

Seitens der deutschen Bundesregierung hatte man ungeachtet der Kritik einen eigenen Antrag auf ein Verbot der NPD abgelehnt. Die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies u.a. darauf, dass bereits im Jahr 2003 der damalige Verbotsantrag gegen die NPD gescheitert war. "Wir waren uns immer bewusst, dass es große juristische Hürden gibt", sagte sie. Insbesondere die deutsche Partei FDP brachte sich gegen einen eigenen Verbotsantrag der Bundesregierung in Stellung. Dr. Philipp Rösler (Bundesvorsitzender der FDP) sagte, die Liberalen seien der Überzeugung, "dass man Dummheit nicht verbieten kann".

  
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