GdF: Erneut Klage auf Schadenersatz wegen Streik abgewiesen


Gewerkschaft der Flugsicherung

Die großen deutschen Fluggesellschaften sind nun erneut mit einer Schadenersatz-Klage gegen die Gewerkschaft GdF gescheitert. Die Klage von Airberlin, Lufthansa und des Flughafen-Betreibers Fraport wurde durch das Arbeitsgericht von Frankfurt am Main abgewiesen.

Jene wollten eine Zahlung von mehr als neun Millionen Euro plus Zinsen erreichen. Medienberichten zufolge sollte die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) dafür zahlen, dass sie im Februar vergangenen Jahres zu Streiks auf dem Vorfeld des Flughafens aufrief.

Im Februar 2012 wurde tagelang der Frankfurter Flughafen bestreikt. Dadurch kam es zu zahlreichen Verspätungen und auch Flugausfällen. Ende Februar hatte das Arbeitsgericht die Streiktätigkeit auf Antrag durch Fraport und der Lufthansa untersagt.

Danach brach die GdF den Arbeitskampf ab. Nachfolgend einigten sich die Gewerkschaft und Fraport auf einen neuen Tarifvertrag für das "Vorfeldpersonal". Trotz der Rechtswidrigkeit des Streiks wurde nun jedoch festgestellt, dass die Fraport kein Schadenersatzanspruch zusteht.

Laut dem Arbeitsgericht hätte die Gewerkschaft nur mit wenigen Nebenforderungen des durchgeführten Streiks die Friedenspflicht verletzt. Dies deshalb, weil hierzu noch ein Landesbezirkstarifvertrag galt. Man betonte, dass es auch ohne diese Nebenforderungen zu einem Streik gekommen (der dann rechtmäßig) wäre.

Die klagenden Fluggesellschaften waren demnach nur indirekt betroffen. Einen betriebsbezogenen Eingriff hätte es nicht gegeben. Daher scheide ein Schadenersatzanspruch hier von vornherein aus. Im August vergangenen Jahres war die Lufthansa, Airberlin und Ryanair schon einmal mit einer Schadenersatzklage gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) gescheitert.

  
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