Syrien: Beschuss auf Türkei - tödliche Granate stammte aus NATO-Beständen


(C) Zero, 2007, Bild: Wikipedia (CC BY 3.0)

In der österreichischen Zeitung (Ausgabe Nr. 1/2013) "Der Soldat" für Wehr- und Sicherheitspolitik heißt es in einer Kurzmeldung, dass die im Oktober 2012 aus Syrien abgeschossene Granate, die im türkischen Grenzdorf Akcakale einschlug und Menschen tötete, aus NATO-Beständen stammte.

Im Original heißt es: "Türkei: Jene Werfergranate aus Syrien, die fünf Türken tötete, stammt eindeutig aus NATO-Beständen. Es scheint so, als hätte das NATO-Mitglied Türkei die syrischen Aufständischen mit Waffenlieferungen unterstützt. Allerdings müssten diese Lieferungen mit anderen NATO-Staaten abgestimmt sein." (offiz. Webseite aufrufbar unter: dersoldat.at)

Nur kurze Zeit nach dem Ereignis am 3. Oktober 2012 beschuldigte die türkische Regierung Syrien, dass die dortige Regierung hinter dem Angriff gesteckt hätte. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan verlautbarte: "Die Türkei wird solche Provokationen des syrischen Regimes, die unsere nationale Sicherheit bedrohen, niemals ungestraft lassen".

Kurz darauf hatte die türkische Artillerie Stellungen der syrischen Armee beschossen und dabei 34 Menschen getötet, hieß es in einem Bericht von Al-Jazeera. In einer Art Hauruck-Aktion beschloss das türkische Parlament nur einen Tag später eine Kriegsermächtigung für die Regierung.

In dieser heißt es, dass türkische Soldaten ab sofort Militäroperationen auch jenseits der Grenze in Syrien durchführen können, deren Rahmen, Zahl und Zeit von der Regierung festgelegt wird. Am Abend des 3. Oktobers 2012 trat auf Ersuchen der Türkei in Brüssel der NATO-Rat auf Basis des Artikels 4 des NATO-Vertrages zusammen: "Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist".

Türkische Journalisten (Yurt) hatten bereits damals dargelegt, dass anhand der Beschriftung der Mörsergranaten festgestellt worden sei, dass es sich tatsächlich um NATO-Munition handelte.

Nach der damals voreilig getroffenen Verurteilung hatte man auf der Basis des Artikels 5 des NATO-Vertrages (Beistandsverpflichtung, wenn ein NATO-Mitglied angegriffen wird) beschlossen, dass die USA, die Niederlande und auch Deutschland sog. Patriot-Raketen im türkischen Grenzgebiet zu Syrien stationieren wollten.

Der deutsche Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) verlautbarte vor dem Deutschen Bundestag: “Wenn ein NATO-Partner um Hilfe bittet, dann müssen wir schon sehr gute Gründe haben, einer solchen Bitte nicht zu entsprechen. Solche Gründe sehe ich nicht“.

  
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