NPD-Verbot: Die FDP stellt auch den Antrag des Bundesrates infrage


(C) imrushedfortime, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Nach dem Nein der Bundesregierung zu einem NPD-Verbotsantrag hat die Partei FDP nun auch einen entsprechenden Vorstoß des Bundesrates infrage gestellt. Seitens Jörg van Essen, der FDP-Parlamentsgeschäftsführer, forderte man die Länder dazu auf, den im vergangenen Dezember vom Bundesrat beschlossenen Verbotsantrag zu "überdenken".

Dies aus dem Grund, da das Material für ein Parteiverbot offensichtlich dürftig zu sein scheint. Hierzu betonte man seitens der FDP, dass die Demokratie in Deutschland stark genug sein würde, um Extremismus vom linken oder rechten Spektrum zu bekämpfen.

Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte van Essen, dass ein solches Verbotsverfahren wie eine Wiederbelebung für die NPD sei. Mit dem vollzogenen Stopp der Parteienfinanzierung und fehlende Wahlkampfkostenerstattung in Niedersachsen seien die Lebensadern der Partei durchschnitten, gab er zu verstehen.

Aus diesem Grund müssten die Länder nun überlegen, ob sie wirklich diesen Weg nach Karlsruhe gehen wollten, sagte auch der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) gegenüber HR-Info. Dieser verwies in der Thematik des Verbots der NPD auch auf Gefahren, dass der Verbotsantrag nicht nur vom deutschen Bundesverfassungsgericht einkassiert werden könnte, sondern auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg scheitern kann.

Dazu sei anzumerken, dass sich das deutsche Bundesland Hessen (Justizminister Jörg-Uwe Hahn) im vergangenen Dezember als einziges Bundesland der Stimme enthalten hatte, was den Verbotsantrag zur NPD anbelangt. Der FDP-Chef Rösler hatte zuletzt deutlich gemacht, dass die Liberalen den NPD-Verbotsantrag der deutschen Bundesregierung nicht mittragen werden.

Der Deutsche Bundestag wird über einen eigenen Antrag im April entscheiden. Seitens des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer kritisierte man die Haltung der FDP. Im Bayerischen Fernsehen gab Seehofer an, dass der Rechtsradikalismus für Deutschland eine größere Herausforderung als der Umgang mit der Dummheit sei.

Mit dieser Äußerung spielte er auf jene des FDP-Chefs Philipp Rösler an, der einen eigenen Antrag der Regierung mit der Begründung ablehnte, Dummheit könne man nicht verbieten, die NPD müsse daher mit politischen Mitteln bekämpft werden.

Im Jahr 2003 war ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD durch die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat aufgrund "verfahrensrechtlicher Fehler" gescheitert. Ohne dieses Scheitern würde es die NPD wahrscheinlich heute nicht mehr geben, wäre das damalige Verbotsverfahren am 18.03.2003 nicht eingestellt worden. Es wurde bekannt, dass 30 der 200 Vorstandsmitglieder der NPD V-Personen des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz waren. Diese hatten entgegen der Vorschriften einen wichtigen Einfluss auf das Beobachtungsobjekt NPD genommen.

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

  
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