Deutschland: Verband der Taxifahrer fordert Überwachung mit Kameras


(C) Maarten Brinkerink, 2006, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

In Deutschland hat der BZP, der Taxiunternehmer-Verband, eine permanente Aufzeichnung mit Kameras in den zur Personenbeförderung genutzten Fahrzeugen (Taxis) verlangt. Von jedem zehnten Taxifahrer würde durchschnittlich gesehen pro Jahr ein gewalttätiger Übergriff gemeldet werden.

Aus diesem Grund müssten die Taxis mit entsprechender Überwachungstechnik ausgestattet werden. Die Bedenken von Datenschützern seien für den Verband nicht nachvollziehbar, erklärte der Präsident des Taxiunternehmer-Verbands Michael Müller.

Hierzu verwies er auch auf die Regelungen in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahnen oder Bussen. Dort würde eine automatische Kameraüberwachung erlaubt sein. Im Februar hatten die Datenschutzbeauftragten von Bund und Länder ihre Position zur Sache erneuert, dass weniger einschneidende Lösungen wie die Aufnahme einzelner Standbilder der Fahrgäste beim Einsteigen oder eine manuelle Aktivierung durch den Taxi-Fahrer bei Bedrohungslagen ausreichend sein würde.

Doch eine automatische und permanente Aufzeichnung sei weder erforderlich noch verhältnismäßig, so die Kritik der Datenschützer. Dem Verband BZP selbst geht dies jedoch nicht weit genug. Hierzu merkt man an, dass Überfälle ggf. derart schnell erfolgen könnten, dass ein jeweiliger Taxi-Fahrer keine Gelegenheit mehr hätte entsprechend tätig zu werden, um eine Aufzeichnung zu starten.

Der BZP würde deshalb dafür plädieren, dass eine Aufzeichnung aus dem Innenraum alle 15 Sekunden erfolgt. Jene Aufnahmen sollten für maximal 48 Stunden gespeichert und nur durch befugte Personen nach einer polizeilichen Anzeige wegen einer Straftat ausgewertet werden dürfen.

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

  
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