Krasse Fälle - Wegen gerade einmal 15 Cent: Deutsches Jobcenter zieht weiter vor das Bundessozialgericht in Kassel


(C) destempsanciens, 2006, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

Da sich das Jobcenter im thüringischen Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) weigerte eine Zahlung von 15 Cent zu leisten, hat man gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2012 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt.

Im Vorfeld war das Jobcenter vom Sozialgericht Nordhausen zur Zahlung von 15 Cent verurteilt worden. Dies aus dem Grund, da man nach Ansicht der Richter entgegen der damals geltenden Rechtslage die Hartz-IV-Leistungen nicht aufgerundet hatte.

Die eingelegte Berufung gegen das Urteil wurde im Dezember vergangenen Jahres vom Landessozialgericht zurückgewiesen. Nun müsse das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, sich in einem Revisionsverfahren mit den aufgeworfenen Rechtsfragen zu befassen.

Hierzu heißt es, dass dies nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen der Fall sei. Etwa bei der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit. Das Landessozialgericht war der Auffassung, dass die Rechtslage eindeutig ist. Das Jobcenter wurde bereits mit 600 Euro an Missbräulichkeitskosten zur Kasse gebeten.

Grundsätzlich ist ein sozialgerichtliches Streitverfahren aber kostenfrei. Das Jobcenter wird dabei von einer Anwaltskanzlei vertreten. Die Kosten für die auf beiden Seiten beteiligten Rechtsanwälte fließen in diesen Betrag nicht ein.

Die Pressemitteilung des Landessozialgerichts Thüringen, L-9-AS-430/09 können Sie unter der folgenden DATEV-Quelle nachlesen: Es ging um 15 Cent "Hartz IV" - Rechtsmittel des Jobcenters erfolglos

 

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

  
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