NPD-Verbot: Deutsche Bundesregierung stellt keinen eigenen Antrag


NPD

Die deutsche Bundesregierung will Medienberichten zufolge keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der NPD stellen. Aus der Vorlage für die Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch soll demnach hervorgehen, dass kein solcher Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt wird.

Im Vorfeld hatte bereits der Chef der Koalitionspartei FDP, Philipp Rösler, erklärt, dass die FDP keinen Regierungsantrag für ein Verbot der rechtsextremen NPD mittragen wird. Der Bundesrat hatte diesen bereits gestellt.

Man sei bei den Liberalen der Auffassung, dass man Dummheit nicht verbieten kann. Daher müsse die NPD mit politischen Mitteln bekämpft werden. In der Kabinettsvorlage würdigt die deutsche Regierung dem Vernehmen nach den im Dezember 2012 vom Bundesrat beschlossenen Antrag auf ein Verbot der deutschen Partei NPD und zollt den Ländern dafür ausdrücklich ihren Respekt.

Auch die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich gegen einen Regierungsantrag ausgesprochen. Der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) äußerte sich sehr skeptisch.

Das Bundesinnenministerium werde diese Zusammenarbeit mit den Ländern "zur unterstützenden Begleitung" beim Verbotsverfahren selbstverständlich fortsetzen, hieß es. Die Justizministerin wies darauf hin, dass die NPD bei der Landtagswahl in Niedersachsen nur noch 0,8 Prozent der Stimmen erzielt habe.

Ein erstes von der deutschen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes NPD-Verbotsverfahren war damals im Jahr 2003 aufgrund verfahrensrechtlicher Fehler gescheitert. Eigentlich würde es die NPD seit Jahren nicht mehr geben, wenn da nicht das letzte Verbotsverfahren am 18.03.2003 eingestellt worden wäre. Bereits damals wurde bekannt, dass 30 der 200 Vorstandsmitglieder als sogenannte V-Personen des deutschen Bundesamtes für “Verfassungsschutz” tätig waren und diese entgegen den Vorschriften einen wichtigen Einfluss auf das Beobachtungsobjekt NPD nahmen.

Man halte die Partei NPD wegen ihres aggressiven Vorgehens gegen die freiheitliche Grundordnung für verfassungswidrig, hatten die Länder im Vorfeld argumentiert. Juristen sind in der Frage bislang jedoch eher gespalten.

In der vergangenen Woche hieß es, dass die deutschen Bundesländer ihre Klage auf ein Verbot der rechtsextremen NPD noch vor Jahresmitte in Karlsruhe einreichen wollen. Die Ministerpräsidentin von Thüringen, Christine Lieberknecht (CDU), erklärte, dass die Klageschrift zum Ende des zweiten Quartals beim Bundesverfassungsgericht eingehen könne.

Ende Februar hatte der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach einigem zögern für einen eigenen NPD-Verbotsantrag der Regierung plädiert. Nach dem Antrag der Länder müsse der Bund "nun auf dieser Bühne mitspielen und daher einen eigenen Antrag stellen", so Friedrich.

  
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