Absprachen: Kartellamt verhängt gegen Hersteller von Drogerieprodukten Strafen in Millionenhöhe


Bundeskartellamt (BKartA)

In Deutschland hat das Bundeskartellamt gegen sechs Hersteller von Drogerieartikeln sowie auch gegen den Verein Markenverband e.V. Bußgelder in Höhe von 39 Millionen Euro verhängt.

Am Montag teilte man mit, dass mit den Bescheiden das Verfahren gegen insgesamt fünfzehn Markenartikelhersteller abgeschlossen worden sei. Die Unternehmen sollen über drei Jahre hinweg widerrechtlich Informationen untereinander ausgetauscht haben, um so den Wettbewerb im Drogeriemarkt zu beeinflussen.

Den Informationen des Kartellamts nach, hätten sich die Hersteller zwischen 2004 und 2006 im Rahmen eines Arbeitskreises (Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel) regelmäßig getroffen, dieser wurde vom Markenverband organisiert. Hier hatte man wettbewerbsrelevante Informationen ausgetauscht, etwa geplante Preiserhöhungen oder die Höhe der Rabatte, welche die Unternehmen den verschiedenen Einzelhändlern gewährten.

In der Vergangenheit waren zwischen 2008 und 2011 bereits gegen elf Firmen, darunter Schwarzkopf & Henkel und Unilever, Bußgelder über 24 Millionen Euro verhängt worden. In der aktuellen Sache sind u.a. Firmen wie Beiersdorf AG, L'Oréal Deutschland und Gillette betroffen.

"Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich dabei nicht um klassische Preisabsprachen oder andere Hardcore-Kartelle handelt", sagte der Behördenchef Andreas Mundt.

Das damals angeschobene Verfahren war durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH ausgelöst worden, gegen die deshalb kein Bußgeld verhängt wurde. Gegen neun Unternehmen waren die Kartellverfahren bereits zwischen 2008 und Ende 2011 mit rechtskräftigen Bußgeldbescheiden einvernehmlich beendet worden (Coty Deutschland GmbH, delta pronatura Dr. Krauß & Dr. Beckmann KG, Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH, Johnson & Johnson GmbH, SC Johnson GmbH, Sara Lee Deutschland GmbH, Schwarzkopf & Henkel GmbH, Reckitt Benckiser Deutschland AG, Unilever Deutschland GmbH).

Mit den Bußgeldbescheiden gegen die sechs Unternehmen wurde nun das Verfahren abgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Unternehmen Beiersdorf AG, hier erging der Bußgeldbescheid bereits im ersten Halbjahr 2012, Erdal-Rex GmbH, Gillette Gruppe Deutschland GmbH & Co. oHG, GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG, L’Oréal Deutschland GmbH und die Procter & Gamble GmbH, so die offizielle Pressemitteilung des Bundeskartellamts.

Im November 2011 hatte das Bundeskartellamt eine Kartellstrafe gegen den Somat-Hersteller Reckitt Benckiser wegen Preisabsprachen bei Spülmaschinen-Mitteln, Waschzusätzen und Allzweckreinigern verhängt. In der damaligen Sache hieß es, dass der Konsumgüter-Riese in zwei Verfahren insgesamt rund 24 Millionen Euro zahlen muss.

Die drei Pressemitteilungen des Bundeskartellamts können Sie hier nachschlagen:

18. März 2013

Millionenbußgelder gegen Hersteller von Drogerieartikeln wegen wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch

23. November 2011

Bußgelder in Höhe von rd. 24 Mio. EUR wegen Preisabsprachen bei „Calgonit“ und „Somat“ sowie wegen wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch

20.02.2008

Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Drogerieartikelhersteller

  
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