Subventionen Agrarbetriebe: Klage gegen Kürzung vor EuGH gescheitert


(C) Matthias Ludwig, 2005, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Laut dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind die von der EU zusätzlich beschlossenen Kürzungen von Direktzahlungen an große Agrarbetriebe rechtens. Mit der Entscheidung werden Agrargenossenschaften und Landwirte durch die zusätzliche größenabhängige Minderung der sogenannten Betriebsprämien um vier Prozent nicht diskriminiert, entschied das Gericht.

Im Ausgangsverfahren hatte die deutsche Agrargenossenschaft Neuzelle aus dem brandenburgischen Oder-Spree-Kreis geklagt, weil ihre Betriebsprämie von ursprünglich 1,6 Millionen Euro um rund 166.000 Euro gekürzt worden war. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs verstößt die neue Verordnung nicht gegen das Diskriminierungsverbot. Differenzierungen nach Größe der Betriebe seien demnach zulässig.

Die EU-Kommission hatte zur Sache entschieden, dass man die Subventionen für große Agrarbetriebe kürzen werde. So werden die Hilfen je Betrieb bei 300.000 Euro jährlich gedeckelt. Bereits im Jahr 2002 hatte der damalige Agrarkommissar der EU Franz Fischler eine gleichlautende Deckelung vorgeschlagen und war damit am deutschen Widerstand gescheitert.

Ende November 2012 hatte der französische Staatschef François Hollande benannt, dass er beim damals anstehenden EU-Gipfel um die französischen Agrarsubventionen kämpfen wolle. Diese seien bedeutend, um die Bevölkerung zu ernähren, Sicherheit und Qualität der Lebensmittel zu garantieren und den Export zu stützen, gab er zu verstehen.

Ebenfalls Ende November vergangenen Jahres hatten tausende spanische Bauern am Rande des EU-Haushaltsgipfels gegen drohende Kürzungen im Agrarbereich protestiert. Auch in Dublin protestierten Landwirte gegen Kürzungen von EU-Agrarsubventionen. Die Agrarpolitik war bereits zu der Zeit mit etwa 40 Prozent der größte Haushaltsposten im EU-Budget.

Im September vergangenen Jahres hatte der EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos vorgeschlagen, dass nur noch Kleinbauern davon ausgenommen werden sollten, wenn die Empfänger der milliardenschweren EU-Agrarhilfen namentlich veröffentlicht werden. Dadurch solle die Verwendung von Steuergeldern für die europäische Landwirtschaft transparenter gestaltet werden, hieß es zu dieser Thematik.

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

  
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