Klage gegen Bundesrepublik Deutschland wegen der völkerrechts- und verfassungswidrigen Nutzung der US-Air Base Ramstein


(C) Official U.S. Air Force, Airman 1st Class Robyn Dorocak, 2003, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

Der Herausgeber der geschätzten Luftpost, Wolfgang Jung, hat gegen die BRD wegen der völkerrechts- und verfassungswidrigen Nutzung der US-Air Base Ramstein geklagt. Am vergangenen Donnerstag fand vor dem deutschen Verwaltungsgericht von Köln die öffentliche Verhandlung zur Sache statt. Im unten kenntlich gemachten Anhang lesen Sie die abgedruckte Pressemitteilung der Anwälte Dr. Peter Becker und Otto Jäckel.

An dieser Stelle geht es um das Nachwort zur Verhandlung gegen die BRD. Zu Beginn der Verhandlung trug die Berichterstatterin der 1. Kammer des VG Köln sehr ausführlich das Anliegen des Klägers vor. Es ist in der Klageschrift nachzulesen, die von Dr. Peter Becker und Otto Jäckel, den beiden Anwälten Wolfgang Jungs, am 23.04.12 beim VG Köln eingereicht worden war. Beide Anwälte gehören der IALANA an, einer überparteilichen und unabhängigen internationalen Organisation von Juristinnen und Juristen gegen atomare, biologische und chemische Waffen – für eine gewaltfreie Friedensgestaltung an.

Die Klageschrift ist nachzulesen auf der Website der IALANA unter

http://ialana.de/files/pdf/pressemitteilungen/13-03-14/Klage%20Ramstein.pdf

Sehr viel weniger Zeit musste die Berichterstatterin für die Erwiderung der Beklagten – der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung – aufwenden. Im Wesentlichen bestand sie darin, dem Kläger die Betroffenheit abzusprechen, weil die Distanz seiner Wohnung zur Air Base Ramstein mit 12 km Luftlinie zu groß sei, und der Aufforderung an das Gericht, die Klage abzuweisen. Die formale Frage der Betroffenheit des Klägers und seiner davon abhängenden Klageberechtigung nahm dann den größten Teil der nachfolgenden mündlichen Verhandlung ein.

Zu dieser Frage äußerte sich auch Wolfgang Jung mit folgender Erklärung:

Persönliche Erklärung in der Verhandlung vor dem VG Köln am 14. 03.13

Mein Wohnhaus ist Luftlinie ca. 12 km von der Air Base Ramstein entfernt und wird bei Ostwind häufig von Schwertransportern der US-Air Force mit gefährlicher Ladung überflogen. Die Distanz zur Air Base Ramstein ist nach meiner Auffassung aber ohne Belang. Ich klage ja nicht, weil von der US-Air Base Ramstein Gefährdungen für meine Person ausgehen, ich klage gegen die völkerrechts- und verfassungswidrige Nutzung dieses Flugplatzes.

Im Völkerrecht gilt die Entfesselung eines Angriffskrieges seit dem Nürnberger Prozess als größtes internationales Kriegsverbrechen, und die US-Air Base Ramstein spielt bei der Entfesselung von Angriffskriegen – wie zuletzt bei der Entfesselung des Angriffskrieges gegen Libyen – eine entscheidende Rolle. In der Präambel des Grundgesetzes hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, "dem Frieden der Welt zu dienen".

In Art. 2 des "Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ihre Erklärungen bekräftigt, "dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird". In Art. 2 dieses Vertrages steht außerdem: "Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar." Damit wird Bezug auf den gleichlautenden Absatz (2) des Art. 26 GG genommen.

Art. 25 GG legt außerdem fest: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." Zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehört auch die Ächtung des Angriffskrieges. Art. 20 Absatz (4) GG gesteht jedem Deutschen außerdem das Recht zu, "Widerstand gegen jeden zu leisten, der es unternimmt die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen".

Aus dem vorher Gesagten leite ich ab, dass jeder Deutsche auch das Recht haben muss, die Achtung des Völkerrechtes und des Grundgesetzes in unserem Land einzuklagen. Ich möchte nicht nur erreichen, dass die völkerrechts- und verfassungswidrige Nutzung der US-Air Base Ramstein unterbunden wird. Ich halte auch die im Luftraum der TRA Lauter und im Luftraum über Ansbach stattfindende Vorbereitung von Piloten auf Angriffskriege für völkerrechts- und verfassungswidrig. Ich halte es auch für völkerrechts und verfassungswidrig, dass auf den US-Truppenübungsplätzen Grafenwöhr, Vilseck und Hohenfels Soldaten aus den USA und aus andern Ländern auf Angriffskriege vorbereitet werden. Und ich halte es ebenfalls für völkerrechts- und verfassungswidrig, dass von US-Hauptquartieren in Stuttgart, Wiesbaden und Ramstein Einsätze in Angriffskriegen geplant und angeordnet werden – völlig unabhängig davon, wie weit die genannten Einrichtungen von meinem Wohnhaus entfernt sind.

Um das komplizierte Verfahren zu entzerren, stellten die Anwälte des Klägers den Antrag, es als Stufenklage zu verhandeln und zunächst nur über die Anträge der 1 bis 3 der Klageschrift – das Auskunftsbegehren des Klägers – zu entscheiden.

Die Entscheidung des VG Köln wird schriftlich zugestellt.

Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht Köln wegen rechtswidriger Nutzung der US-Air Base Ramstein am 14. März 2013 - Die Presseinformation der Anwälte Dr. Peter Becker Otto Jäckel (siehe hier als PDF-Dokument)

  
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