EU: Soll jedes zweite Auto aus der Stadt verbannt werden?


(C) hounddog32, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Einem Bericht von AutoBild zufolge, will die Umweltkommission der EU angeblich Autos in Großstädten regulieren. Dies würde den Angaben zufolge Autos betreffen, die älter als zehn Jahre sind - Baujahr 2004 oder älter.

Der entsprechende Plan wurde unter der Leitung des Slowenens Janez Potocnik für die EU-Umweltkommission ausgearbeitet. In der Zeitung heißt es, dass ein Grund für mögliche Fahrverbote ist, dass an verschiedenen Messstationen Grenzwerte für Stichstoffdioxid überschritten werden.

Mit Blick auf Deutschland sei es so, dass von jenem Vorstoß zum Verbot derartiger Autos in Städten etwa die Hälfte der Autos betroffen sein könnten, die dort unterwegs sind. In dem am Freitag erscheinenden Heft der AutoBild geht man davon aus, dass Millionen Autofahrer dazu gezwungen sein könnten, Bus und Bahn zu benutzen oder sich nach einem neuen Auto umzusehen, in Deutschland seien PKWs im Schnitt 8,5 Jahre alt.

Ob es sich bei diesen planwirtschaftlichen Verbotsbemühungen um eine verkappte Abwrackprämie für die Autoindustrie handelt, ist nicht direkt ersichtlich. Anders als die AutoBild berichtet, hatte die EU-Kommission den Vorabbericht zurückgewiesen und angemerkt, dass angeblich keine Fahrverbote geplant sind.

In einer Pressemitteilung dazu heißt es, dass es allein in der Hand der EU-Mitgliedsstaaten liege, welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden, um das Problem der Stickstoffdioxid-Emissionen in den Städten und Gemeinden anzugehen.

Der deutsche ADAC hatte sich in der vergangenen Woche, laut Medienberichten, beim "Kampf" gegen hohe Schadstoffbelastungen dafür ausgesprochen, dass keine weiteren Fahrverbote und verkehrsbeschränkende Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Umweltzonen sind als Mittel zur Verbesserung der Luftqualität in Städten gänzlich ungeeignet.

Im vergangenen Juni (2012) hieß es seitens der DUH (Deutschen Umwelthilfe e.V.), dass die Umweltzone eines der effektivsten Instrumente zur Luftreinhaltung im Verkehr sei. Aus Sicht der DUH reiche sie in verschiedenen Städten Deutschlands jedoch nicht aus, um die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einhalten zu können. Deshalb seien ergänzende Maßnahmen nötig, deren Umsetzung man durch die Aussetzung des Klageverfahrens erleichtern wolle.

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

  
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