DE: Störerhaftung bei WLANs - Bundesregierung will Betreiber weiter haften lassen


(C) Nicolas Nova, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Medienberichten zufolge, können deutsche Betreiber von WLANS (Wireless Local Area Network; drahtloses lokales Netzwerk) möglicherweise nicht darauf hoffen, von der Bundesregierung aus der sog. Störerhaftung herausgenommen zu werden.

Demnach sei eine gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber von WLANs weder geeignet noch erforderlich, schreibt man bei Spiegel-Online unter Berufung auf eine Unterrichtung des deutschen Bundesrats durch die Bundesregierung. Die Frage der Störerhaftung beim Betrieb öffentlicher oder gewerblicher WLANs ist jedoch noch nicht abschließend höchstrichterlich entschieden worden.

Nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 sei es verboten, ein WLAN unkontrolliert anderen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Sollten etwa illegal Musik, Filme etc. heruntergeladen oder andere Dinge über diese offenen WLAN-Zugänge getätigt werden, die rechtswidrig sind, muss der Besitzer des WLAN-Routers haften.

Im April letzten Jahres wollte die SPD-CDU-Koalition von Berlin erreichen, dass Betreiber von WLANs keine Risiken wegen Störerhaftung mehr fürchten müssen. Seitens der "Linken" wollte man in der Vergangenheit die WLAN-Störerhaftung gekippt sehen. In einem Gesetzentwurf, der von der Digitalen Gesellschaft erarbeitet und von der Partei Die Linke vorgelegt wurde, heißt es u.a.

"Derzeit werden erste Fälle bekannt, in denen Cafés ihre WLAN-Netze wieder abschalten, nachdem die Abmahnkosten das wirtschaftlich erträgliche Maß überschritten haben".

Ende Juni vergangenen Jahres hatte Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins "Digitale Gesellschaft", erklärt: "Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden".

Die deutschen Bundesländer Berlin und Hamburg wollen nun selbst aktiv werden und über den Bundesrat einen Gesetzentwurf einbringen. Bis die Richter in Karlsruhe zu einem Urteil in der Sache kommen, wäre es im Regelfall erforderlich, dass ein betroffener Bürger in entsprechender Situation durch alle Instanzen geht.

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

  
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