(C) Symbolisch - Zeigt: Leopold von Ranke, v: Julius Schrader, Bild: Wikipedia (gemeinfrei)

Nachdem Anfang März der Deutsche Bundestag das umstrittene Leistungsschutzrecht durchgewunken hatte, das deutschen Presseverlagen die Handhabe gibt, die Verwendung kleiner Text-Snippets (Auszüge) abzumahnen, ist fraglich, ob die SPD dieses Gesetz im Bundesrat verzögern können wird.
Es wurde zuletzt bekannt, dass sich im aktuellen Wahlprogramm der Sozialdemokraten eine Passage befindet, mit der Presseverleger einen besseren Schutz bekommen sollen. Eigentlich sollte das stellvertretend von Politikern durchgerungene Leistungsschutzrecht gegen z.B. große Unternehmen wie Google als Hauptziel fungieren. Dort ist derzeit jedoch noch zu sehen, dass bislang wohl noch keine Lizenzen von deutschen Presseverlagen erworben oder das Angebot entsprechend geändert wurde.
Bei anderen deutschen Internetseitenbetreibern sieht es hingegen anders aus. Das seit 1996 bestehende Portal "Nachrichtendienst für Historiker" stellte nun seine Arbeit ein, unter Verweis auf die unklare Lage bezgl. der Textlänge für Snippets (Textauszüge). Dies aus dem Grund, da man seitens der Politik/Gesetzgeber offen ließ, wie lang ein solcher "Anriss" aus Artikeln sein darf. Dies müssen nun wohl deutsche Gerichte klären.
Seitens des Nachrichtendienstes für Historiker (www.historiker.de) wolle man nun klärende Urteile abwarten und erst danach entscheiden, ob der bekannte Dienst wieder zur Verfügung gestellt werden soll.
Das ominöse Leistungsschutzrecht (Reform) in Deutschland zielt darauf ab, dass Verlage künftig Geld von Suchmaschinen wie Google oder sog. Nachrichten-Aggregatoren verlangen dürfen, wenn diese redaktionelle Inhalte der Verlage zur gewerblichen Nutzung verbreiten. Es sei nicht die Länge des Textabschnittes maßgeblich, sondern ob sie auf eine "verlagstypische Leistung" zugreift.
Kritiker sahen, dass jene neue Regelung einen zu großen Interpretationsspielraum zulasse, was vor allem diverse Abmahnanwälte als neue Gelddruckmaschine auffassen könnten. Niemand würde genau wissen, was genau vor wem geschützt werden soll, beklagte etwa die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Tabea Rößner. Die Reform des Leistungsschutzrechts sei "der größte Schwachsinn aller Zeiten", fügte sie hinzu.
