(C) Bubo, 2005, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0 DE)

Am 17. April 2013 wird der Prozess gegen die Terrorzelle NSU vor dem Münchner Oberlandesgericht aufgezogen. Hier gelten drastische Sicherheitsvorkehrungen. Dies geht aus einer zuletzt bekanntgegebenen Verfügung des zuständigen 6. Strafsenats hervor. Die Verfügung regelt auch die Zugangskontrollen.
Es werden 85 Verhandlungstermine bis 16. Januar 2014 angesetzt. Sowohl Angeklagte, Zeugen und auch Zuhörer werden durch Abtasten der Kleidung und per Metalldetektor auf Waffen hin untersucht, heißt es in der Sicherheitsverfügung des Senats.
Mäntel oder z.B. Jacken sind stets abzulegen. Das Kontrollpersonal kann verlangen, dass auch Schuhe und Pullover auszuziehen sind. Sollte nach der gründlichen Durchsuchung weiterer begründeter Verdacht bestehen, dass verbotene Gegenstände mitgeführt werden könnten, dann dürfen weitergehende Durchsuchungen der Personen auch am Körper vorgenommen werden.
Angeklagt sind das mutmaßliche Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Beate Zschäpe, sowie die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben, Carsten S., André E. und Holger G. Das Münchner Oberlandesgericht hatte zudem betont, dass bei dem Prozess die Persönlichkeitsrechte der am Prozess beteiligten Personen, insbesondere der Angeklagten und der Nebenkläger, zu wahren sind. So seien die Gesichter der Angeklagten André E., Holger G. und Carsten S. auf Film- und Bildaufnahmen "unkenntlich" zu machen.
In der vergangenen Woche hatten deutsche Politiker der Grünen und SPD der bayerischen Justiz Versagen bei der Organisation des Verfahrens vorgeworfen. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz und der Grünen-Innenexperte Jerzy Montag kritisierten die räumliche Enge im Gericht.
Ein deutscher V-Mann aus dem Umfeld des Zwickauer Neonazi-Trios hat laut einem Bericht der "Bild am Sonntag", Meldung von Ende Februar 2013, vom Bundesamt für Verfassungsschutz rund 180.000 Euro Honorar bekommen. Es handle sich um die bisher größte (bekanntgewordene) Summe für einen V-Mann, berichtete die BILD unter Berufung auf Verfassungsschutz-Akten.
Mitte Februar 2013 hatte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, gesehen, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kein großes Interesse an einer politischen Aufarbeitung der NSU-Mordserie zeige. "Wir haben die Bundeskanzlerin eingeladen, sich mit einer Rede an einem Termin ihrer Wahl an die Türkische Gemeinde in Deutschland zu wenden", sagte Kolat der "Passauer Neuen Presse".
Bei der Aufklärung der Taten des NSU gab es nach einem Bericht von "Spiegel" womöglich erneut eine Wattestäbchen-Panne, hieß es laut Meldung Mitte Februar 2013. Demnach stammt ein Spurenprofil aus dem ausgebrannten Wohnmobil, in dem Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 starben, von "mindestens zwei Personen", schrieb man mit Verweis auf ein Gutachten des Bundeskriminalamts (BKA). Die Spuren gehen demnach auf Beate Zschäpe und einen unbekannten Mann zurück, der "P46" genannt wird.
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Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch)
