DE: Nutzung von Smartphone während der Autofahrt - Rechtslage soll geändert werden


(C) John Karakatsanis, 2010, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 2.0)

In Deutschland soll die Rechtslage zur Benutzung von Smartphones während der Autofahrt geändert werden. Dafür spricht sich der Petitionsausschuss aus, der die Änderung der geltenden Rechtslage hinsichtlich der Benutzung von Smartphones während der Autofahrt geändert sehen will.

Am Mittwoch beschloss man einstimmig, den darauf abzielenden Teil der eingebrachten Petition dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als "Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss teilte jedoch nicht die von dem Petenten erhobene Forderung, künftig auch zu erlauben, dass ein Mobiltelefon während der Fahrt in die Hand genommen werden darf, wenn der Zweck nicht das Telefonieren ist. Man führt in der Petition zur Sache aus, dass das Telefonieverbot während der Fahrt an sich richtig ist.

Doch mit der gegenwärtigen Regelung würde die Nutzung von Smartphones ad absurdum geführt werden, so der Petent. Es würde hier nicht nachvollziehbar sein, warum man Smartphones nicht in die Hand nehmen dürfe, um etwa das Radio abzustellen oder die Navigationssoftware zu benutzen.

Bei einem sogenannten Tablet-Computer, so der Petent weiter, sei dies nicht verboten, da man mit diesem auch nicht telefonieren könne. Das Argument, für die Polizei sei nur schwer nachvollziehbar, ob mit dem Smartphones auch telefoniert worden sei, greift aus Sicht des Petenten nicht, da sich nachweisen lasse, „wann der Nutzer telefoniert hat“.

Aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses geht dazu hervor, dass die Abgeordneten dem Petenten in der Einschätzung zustimmen, dass es für die Verkehrssicherheit keinen Unterschied mache, ob die Nutzung von Zusatzfunktionen, wie etwa der Navigationsfunktion, mit einem Gerät erfolge, welches das Telefonieren zulässt (Smartphone) oder auch nicht (Tablet-Computer).

Dem zuständigen Bund-Länder-Gremium sei dieser Widerspruch bekannt, dieses habe sich dafür ausgesprochen, dass der Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu ergänzen ist, dass künftig Handlungen der Fahrzeugführer, die nicht dem Fahren dienen und unter denen die Verkehrssicherheit leidet, generell ausdrücklich verboten werden sollen.

Man würde es jedoch als schwierig ansehen, dass hier klare rechtliche Abgrenzungen gefunden werden können. Das ausdrückliche Verbot, wie es in der Petition als Forderung heißt, Handys während der Fahrt in die Hand zu nehmen, aufzuheben, könne jedoch auch aus Sicht des Bund-Länder-Gremiums „im Interesse der Verkehrssicherheit“ nicht gefolgt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Wie der Petitionsausschuss zudem in dieser Sache mitteilt, hätten sich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) für eine Anpassung des Paragrafen 23 StVO ausgesprochen. Beide Institutionen würden aber empfehlen, vor einer eventuellen Rechtsänderung in einem Forschungsvorhaben belastbare Tatsachen über Ausmaß, Einzelumstände und Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Unfallrelevanz, zu ermitteln.

Das deutsche Verkehrsministerium habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAS), mit einem solchen Forschungsvorhaben beauftragt, schreibt der Ausschuss. Das von der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgestellte Konzept sehe vor, das Bedienen technischer Geräte im Fahrzeug zu verbieten. Bislang würden darunter auch Navigationssysteme fallen, heißt es weiter. Um deren Nutzung während der Fahrt zu gewährleisten, werde eine entsprechende weiterführende Regelung erarbeitet.

Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch)

  
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