Hypo Real Estate

Die Verantwortlichkeiten für einen "Bilanzfehler" in Milliardenhöhe bei der deutschen Bad Bank, der Skandal-Pleitebank Hypo Real Estate (HRE), bleiben weiterhin im Dunkeln. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung in der Sache.
Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC (PriceWaterhouseCoopers) hält man, nach Recherchen von NDR Info, weiterführende Informationen zurück, was den Ausgang eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen das Unternehmen und damit zu möglichen eigenen Fehlern betrifft.
PriceWaterhouseCoopers verweist auf gesetzliche Verpflichtungen. Man hat, so die Angaben von NDR Info, offenbar auch das zuständige Aufsichtsorgan der HRE-Bad Bank, das sogenannte Finanzmarktgremium, nicht über das Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüferkammer informiert.
Zuletzt hatte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion und Mitglied des Finanzmarktgremiums, Gerhard Schick, zur Sache angemerkt, dass ihm keine Informationen dazu vorliegen würden. Aus diesem Grund müsse PriceWaterhouseCoopers nun kooperieren und diese offenlegen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte in der Bilanz der Bad Bank (Hypo Real Estate), der FMS-Wertmanagement, für das sog. Rumpfgeschäftsjahr in 2010 einen ominösen Buchungsfehler in Höhe von mehr als 55 Milliarden Euro "übersehen".
Die FMS Wertmanagement in München ist die größte so genannte Bad Bank in Deutschland. Sie wurde am 8. Juli 2010 gegründet. Ihr Zweck als Abwicklungsanstalt ist es, die während der Finanzkrise in eine existenzbedrohende Schieflage geratene und dann verstaatlichte Hypo Real Estate-Gruppe (HRE) von Risikopositionen und nicht strategienotwendigen Geschäftsbereichen zu befreien und die HRE-Gruppe damit zu stabilisieren. Die FMS Wertmanagement ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
Damals hatte PriceWaterhouseCoopers der Bilanz "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage" attestiert. Im betreffenden Jahr hatte die FMS-Wertemanagement zu hohe Verbindlichkeiten und ein zu hohes Zinsergebnis ausgewiesen, was die Bilanzsumme aufblähte und die Ertragslage falsch abbildete.
Nach dem Bekanntwerden des Buchungsfehlers hatte die Wirtschaftsprüferkammer im Oktober 2011 ein berufsrechtliches Verfahren gegen den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer von PriceWaterhouseCoopers eingeleitet. In einem weiteren Gutachten der deutschen Bundesbank, welches als "vertraulich" galt, zeigte sich, dass man PriceWaterhouseCoopers eine Mitschuld an dem Bilanzfehler zuwies.
Ein Sprecher der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte erklärt: "Die gesetzlichen Vorgaben zu Untersuchungen durch die Wirtschaftsprüferkammer schreiben vor, dass Ergebnisse und Details nicht veröffentlicht werden dürfen". Doch diese Äußerung steht klar im Widerspruch zu den Äußerungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer Deutschlands IDW.
Der Institutssprecher Klaus-Peter Naumann erklärte, dass die Wirtschaftsprüferkammer nach der Berufsordnung einer Verschwiegenheitspflicht, über den Ausgang eines solchen Verfahrens, unterliege. Doch die vom Aufsichtsverfahren betroffenen Wirtschaftsprüfer dürften dagegen im Einzelfall informieren, solange sie keine Geschäftsgeheimnisse eines Mandanten preisgeben. Es sei so, dass Wirtschaftsprüfer, wie auch Anwälte, einer generellen Verschwiegenheitspflicht unterlägen.
Jegliche Aussagen, die ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfergesellschaft zum Ausgang eines berufsrechtlichen Verfahrens abgebe, müssten sich in diesem Rahmen bewegen, so der Institutssprecher Klaus-Peter Naumann.
