(C) FLY!, 2006, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat nun ebenfalls die Rechte für Flugreisende bei verspäteten Anschlussflügen gestärkt. Um eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zu erhalten, sei die Verspätung am Endziel und nicht die Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs maßgeblich.
Geklagt hatte eine Reisende, die einen Flug bei der Fluglinie Air France von Bremen nach Paris und dann über Brasilien nach Paraguay gebucht hatte. Der Flug aus Bremen fand mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung statt, die Frau verpasste danach ihre beiden Anschlussflüge sowohl in Paris als auch in Brasilien. Sie kam in Paraguay mit einer über elfstündigen Verspätung an.
Seitens der französischen Fluggesellschaft Air France verweigerte man eine Ausgleichszahlung mit der Begründung, dass die stattgefundene Verspätung beim Abflug maßgeblich sei und nicht etwa bei der Ankunft. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte den Fall damals an den EuGH weitergegeben.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben mit dem nun gefällten Urteil betont, dass den Reisenden Unannehmlichkeiten wegen verspäteter Flüge bei der Ankunft am Endziel entstünden, aus diesem Grund müssten die Verspätungen auch am Zielort des letzten Fluges beurteilt werden.
Dem nun ergangenen Urteil zufolge kann eine Fluggesellschaft die Zahlung aber mindern, wenn diese nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Dies dann, wenn sich diese nicht vermeiden ließen und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.
Im Weiteren können jene Ausgleichszahlungen um 50 Prozent gekürzt werden, wenn die Verspätung bei einem Flug auftritt, der eine Entfernung von mehr als 3500 Kilometern hat und die Verspätung unter vier Stunden bleibt. Ausgleichszahlungen können, je nach der mit den betreffenden Flügen zurückgelegten Entfernung, 250, 400, oder 600 Euro betragen.
Weiterführend stellte der Gerichtshof klar, dass der Verbraucherschutz negative wirtschaftliche Folgen selbst beträchtlichen Ausmaßes für Fluggesellschaften rechtfertigen kann. Im Januar dieses Jahres (2013) hatte der EuGH die Rechte für Reisende gestärkt, was Flugannullierungen anbelangt.
Man entschied in dieser Sache, dass Fluggesellschaften "liegengebliebene" Kunden auch bei Naturkatastrophen die Kosten, etwa für Unterkunft und Essen, ersetzen müssen. Angestoßen wurde dieses Verfahren mit dem danach ergangenen Urteil, als über Europa im April 2010, nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjöll, eine Luftraumsperrung erfolgte.
Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch)