(C) Malula, 2005, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Laut deutschen Medienberichten hätte es im Streik beim Öffentlichen Dienst verkappte Drohungen gegeben. Dies mit Blick auf das Saarland, schreibt man bei den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
Am Mittwoch folgten im Saarland etwa 2000 Landesbeschäftigte dem Aufruf der deutschen Gewerkschaft Verdi und beteiligten sich an einem Warnstreik. Man fordert 6,5 Prozent mehr Einkommen. Hier waren Universitäten, Ministerien und andere Dienststellen und Behörden betroffen.
Durch das Sozialministerium hätte es Einschüchterungsversuche gegeben, heißt es. Die Beschäftigten ließen es sich jedoch nicht nehmen, vor den Tarifverhandlungen am 7. März 2013 Druck auf die Arbeitgeber aufzubauen.
Vor dem Streik hatte das saarländische Sozialministerium die Angestellten per Rundschreiben "kontaktiert". In dem Schreiben wurden sie den Angaben zufolge über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet. Es sei arbeitsvertragliche Pflicht, Notdienste zu leisten, heißt es in dem Schreiben.
Außerdem dürften die an dem Streik beteiligten Personen nicht eigenmächtig etwa die Räumlichkeiten oder auch Fahrzeuge des Arbeitgebers nutzen oder die Zufahrtswege blockieren. Es wird wiederholt auch darauf hingewiesen, dass den Streikenden Schadensersatzpflicht oder gar eine außerordentliche Kündigung drohen könnte.
Ebenfalls könne der Streik auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Während des Arbeitskampfes bestehe kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, entsprechend werden auch keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet, schreibt man. Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld könne sich daher verringern.
Im weiteren Verlauf heißt es, dass die am Streik beteiligten Personen auch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stünden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge müssen Streikende ebenfalls mit Abstrichen rechnen, merkte man an.
Praktikanten oder Azubis dürfen nicht an Streikaktivitäten teilnehmen. Wenn sich derartige Individuen an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen, die nicht ihre tariflichen Beschäftigungsbedingungen betreffen, kann im Einzelfall gar eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist in Betracht kommen.
Seitens der Gewerkschaft Verdi bezeichnet man das Rundschreiben des Sozialministeriums als Versuch der Einschüchterung. In diesem Zusammenhang hatte der Landesbezirksleiter angemerkt, dass man den Verantwortlichen bei nächster Gelegenheit das Grundgesetz und die Verfassung des Landes überreichen werde. Denn aus diesen gehe klar hervor, dass eine Einschüchterung bei der Wahrnehmung der Grundrechte auf Streik-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit unzulässig ist.
Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch)
