(C) FuFuWolf, 2012, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Laut Gesetzentwurf will die deutsche Bundesregierung eine neue Form der Anlageberatung auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Es sollen auch Regeln für die Finanzberatung auf Honorarbasis geschaffen werden, heißt es in dem Schriftstück.
Dazu sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (laut Drucksache 17/12295 - Honoraranlageberatungsgesetz) zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung mit dem Begriff Honorar-Anlageberatung die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vor.
Bislang sei es in Deutschland so, dass die Anlageberatung in der Regel in Form der provisionsgestützten Beratung stattfindet. Die Beratung wird durch Zuwendungen vergütet. Diese bekommt ein Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der jew. Finanzprodukte.
Ein solcher Zusammenhang sei dem Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen meistens nicht bewusst, heißt es seitens der Bundesregierung zum Gesetzentwurf. Mit diesem soll mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung geschaffen werden.
Nach den Vorschriften des ausgearbeiteten Gesetzentwurfs (laut elektronische Vorabfassung) darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken.
Honorar-Anlageberater müssen sich in ein Register eintragen lassen, das auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) öffentlich einsehbar ist.
Der Gesetzentwurf orientiert sich insoweit am Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte in Finanzinstrumente (MiFID = Markets in Financial Instruments Directive) vom 20. Oktober 2011 (MiFID II), die unter dem Begriff „unabhängige Beratung“ ein vergleichbares Konzept für die honorargestützte Anlageberatung verfolgt.
Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, ebenso amtlich als Kurzform auch: Finanzmarktrichtlinie) ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung (Angleichung) der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt.
Bild-Quelle: flickr (symbolisch)
