Europäische Union

In einem neuen Bericht für die EU wird nun empfohlen, dass die Abgabensysteme für Privatkopien von Bildern, Musik oder auch Filme in ganz Europa vereinheitlicht werden sollen.
Außerdem müsse ein Kunde darüber informiert werden, wie viel Geld er etwa beim Kauf einer leeren DVD oder eines Mobiltelefons indirekt als Abgabe an Künstler und Rechteinhaber bezahlt, da rein theoretisch auf DVD- oder CD-Rohlingen und anderen Geräten wie Festplatten oder Handys illegale Kopien gespeichert werden können.
Auf einer Festplatte oder auf einem CD/DVD-Rohling kann etwa Musik gespeichert werden, die aus dem Internet heruntergeladen wurde. Aus diesem Grund sollen alle Käufer derartiger Speichermedien/Geräte eine Gebühr bezahlen, womit natürlich auch jene belangt werden, die keine "illegalen" Dateien speichern.
Der neue EU-Bericht wurde vom EU-Kommissar António Vitorino (portugiesischer sozialistischer Politiker) in Auftrag gegeben. Zum Beispiel in Deutschland zahlen Käufer bei jedem Handy/Smartphone mit einem Speicher von 32-Gigabyte und Touchscreen 36 Euro als "Entschädigung" für die Rechteinhaber.
Die Abgabensysteme als auch die Höhen der "Entschädigungen" variieren in der Europäischen Union jedoch zu stark. Aus diesem Grund soll vereinheitlicht werden. In Frankreich etwa würden die Käufer von vergleichbaren Geräten nur 10 Euro an Abgaben und in Italien sogar nur 90 Cent bezahlen.
Diese Abgaben lagen nach Informationen der EU-Kommission 2010 bei mehr als 600 Millionen Euro. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro abgeführt.
Der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) betonte in einer früheren Stellungnahme, dass weit mehr als die Hälfte der Speicher z.B. SD-Karten seien, die hauptsächlich in Digitalkameras und Camcordern eingesetzt würden. Der Verbraucher würde für selbst erstellte Fotos und Videos Geld an die Verwertungsgesellschaften zahlen.
Laut einer Umfrage in Österreich von WKÖ und der Plattform für ein modernes Urheberrecht lehnen zwei Drittel (67 Prozent) der österreichischen Konsumenten die Einführung einer pauschalen Festplattenabgabe auf alle Speichermedien als nicht gerechtfertigt ab.
Einnahmen und Angebote der Unterhaltungsindustrie sind in den vergangenen zehn Jahren in europäischen Ländern gestiegen. Dies hat eine im Rahmen der Musikmesse Midem in Cannes veröffentlichte Wirtschaftsstudie im Auftrag der US-Branchenvereinigung Computer & Communication Industry Association (CCIA) ergeben.
Nach derzeitigem Recht können die EU-Länder entscheiden, ob sie kostenfreie Privatkopien erlauben. Im Gegenzug haben die Rechteinhaber Anspruch auf Entschädigung. Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte den benannten Expertenbericht.
Der deutsche Hightech-Verband Bitkom hatte sich zuletzt mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe der Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Der alte Vertrag war von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen. Mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden.
