Embryonen: Länder machen Weg für umstrittene PID frei


(C) Minami Himemiya, 2008, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Nachdem es eine jahrelange Diskussion um die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland gegeben hatte, wird diese nun eingeführt, hieß es aus dem Gesundheitsministerium seitens Daniel Bahr (FDP).

Die deutsche Bundesregierung werde die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik mit den Wünschen der Länderkammern nach Prüfung in Kraft setzen, hieß es an diesem Freitag in Berlin.

Im Juli 2011 hatte der Deutsche Bundestag mit 326 Stimmen dem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die PID im Grundsatz verbietet, sie aber zulässt, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.

Beim PID-Verfahren werden so Embryonen, die im Reagenzglas erzeugte wurden, vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf möglicherweise vorhandene schwere Erbkrankheiten untersucht.

Derartige Gentests sind dann erlaubt, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile eine Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit aufweisen, wobei eine vorherige Beratung zur Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik als Pflicht zu sehen ist.

Ohne Verordnung darf die PID nicht durchgeführt werden. Seitens der Länderkammern verlangte man mit Mehrheit Änderungen, dass etwa Zentren zur Durchführung der PID erst einzeln genehmigt werden müssen und somit begrenzt werden sollen.

Von der ursprünglichen Forderung nach bestimmten hohen Hürden für die PID rückte die Mehrheit der Länder aber wieder ab. Das Bundeskabinett hatte die Verordnung im November beschlossen.

Nach Einschätzung des Deutschen Ethikrates sei die Anwendung der PID nicht transparent geregelt, weshalb der Gesetzgeber sie nur ungenügend kontrollieren könne. Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte zuvor kritisiert, dass die Verordnung nicht regeln würde, welche Behörde als Zulassungsstelle für die PID-Zentren fungiere.

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) werden zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen bezeichnet, die dem Entscheid darüber dienen, ob ein durch in-vitro-Fertilisation erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht.

Für verschiedene Kritiker der PID bringt die Methode einen Dammbruch hin zu "Designer-Babys". Vor allem die katholische Kirche, Behindertenvertreter und die damals unterlegenen Bundestagsabgeordneten sind weiter gegen die Einführung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik. Das erste im Reagenzglas gezeugte Kind, das einer PID unterzogen wurde, kam 1990 in den USA zur Welt.

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Beschreibung: Ist die Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik ein Weg zur Verhinderung von Krankheiten oder zur Vernichtung von Kranken? Führen die Präimplantationsdiagnostik und die embryonale Stammzellforschung zur Optimierung des Menschen oder in eine eugenische Gesellschaft? Der Sozialethiker Manfred Spieker konfrontiert den Anspruch der Reproduktionsmediziner und der Politiker, durch die PID Krankheiten und Behinderungen zu vermeiden, mit der Menschenwürdegarantie, dem Lebensrecht, dem Diskriminierungsverbot Behinderter und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Der Verfassungsrechtler Christian Hillgruber geht dem Widerspruch zwischen dem verfassungsrechtlichen Verbot der PID und ihrer gesetzlichen Erlaubnis nach und plädiert nicht nur für eine neue Bewertung der Elternverantwortung von Eizellspenderin und Samenspender, sondern auch für neue rechtliche Wege bei der Verfassungsbeschwerde zur Wahrung des Lebensrechts. Der Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz sieht in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 2011 zum Patentrecht gegen den Stammzellforscher Oliver Brüstle eine Verteidigung der Würde des Embryos, die für die ganze EU verbindlich ist. Er fragt nach den Folgen dieser Entscheidung für die embryonale Stammzellforschung.

  
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