(C) Caspar David Friedrich, Bild: Wikipedia (gemeinfrei)

Wie die Freie Presse berichtet, würden in Deutschland die Begräbnisse auf Staatskosten weiter ansteigen. Bei den sog. Sozialbestattungen handelt es sich um welche, bei denen der Staat einspringt, wenn Menschen sich die Bestattung ihrer Angehörigen nicht leisten könnten.
In dem Bericht heißt es, dass die Anzahl dieser Sozialbestattungen bundesweit ansteigen würde. So wurde im Jahr 2011 bei 23.032 Menschen die beantragte Übernahme der Kosten bewilligt, was 381 mehr als noch im Jahr zuvor seien.
Bei diesen Zahlen berief man sich auf eine von der Linke-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann angeforderte Auswertung des Statistischen Bundesamts. Bundesweit hätten sich die Ausgaben der deutschen Sozialämter für derartige Sozialbestattungen, im Vergleich zum Vorjahr, um eine halbe Million auf 57,6 Millionen Euro erhöht.
Verglichen mit dem Jahr 2006 ist der Anstieg noch deutlicher, damals lagen die Kosten bei 41 Millionen Euro, bei lediglich rund 14.000 Menschen hätte man die Kosten erstatten müssen. Seither sind die Kosten für Sozialbestattungen kontinuierlich weiter angestiegen, schreibt man.
Menschen die in Deutschland die Übernahme von Kosten in diesen Belangen beantragen, erhalten laut Rechtslage staatliche Hilfe, wenn sie selbst zu arm für den Kostenaufwand sind. In welcher Höhe die Kosten für Bestattungsmaßnahmen übernommen werden, ist von Region zu Region verschieden.
Vielerorts würden Verstorbene bislang durch ein sichtbar ärmliches Begräbnis und die bescheidene Grabausstattung "als arm gebrandmarkt". Was und wie viel eine Kommune bei einer Sozialbestattung zahlt, kann sie selbst bestimmen.
Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Bestattung zu finanzieren, kann unter Umständen das Sozialamt zur Unterstützung herangezogen werden. Rechtsgrundlage ist § 74 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII) Dieser lautet: "§ 74 Bestattungskosten - Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen."
