Deutschland - Gutachten: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig


(C) Wladyslaw, 2006, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Nachdem der Handelsverband Deutschland (HDE) ein juristisches Gutachten zum sogenannten "Rundfunkbeitrag" in Auftrag gegeben hatte, stellt sich nun heraus, dass der seit dem 1. Januar 2013 gültige Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.

In einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt man zur Sache, dass der beauftragte Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten zu der Ansicht gekommen sei, dass der Rundfunkbeitrag keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast", also eine Steuer sei.

Diese würde auf Raumeinheiten abstellen und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkommen. Den deutschen Bundesländern fehle es hier an der Gesetzgebungskompetenz. Weiter schreibt man, dass dieser neue Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben wird und damit gegen das Grundgesetz verstößt.

Der in Kraft genommene Beitrag greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein, ist nach Degenhart daher nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob es in jeweiligen Unternehmen überhaupt gestattet oder möglich sei, "Rundfunk" zu empfangen.

Speziell Filialunternehmen des Einzelhandels würden durch den Rundfunkbeitrag "überproportional belastet". Seitens des Handelsverbands Deutschland (HDE) machte man zu dem Ergebnis des Gutachtens deutlich: "Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss".

In einem Beitrag des MDR zeigte man kürzlich, dass der Einsatz von sogenannten GEZ-Fahndern wohl nicht wegfällt, wie man aus der jüngst bekanntgewordenen Gebührensatzung entnehmen konnte.

Bei den deutschen Verwaltungsgerichten erwartet man entsprechend einen Abgleich der Daten vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", zuvor GEZ, mit den Einwohnermeldeämtern ab 3. März dieses Jahres. Hier sollen etwa 849.000 Deutsche erstmals Gebührenbescheide erhalten.

Der deutsche Verband (HDE) fordert nun ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".

Die FAZ berichtet weiter zur Sache, dass sich Degenharts Ansicht mit der Argumentation der Drogeriehandelskette Rossmann decken würde, die bereits Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag eingereicht hat, weil sie künftig 200.000 Euro pro Jahr zahlen muss - statt wie bisher 39.500 Euro.

Seitens ARD, ZDF und Deutschlandradio wies man die Kritik am neuen Rundfunkbeitrag zurück. Der Bayerische Rundfunk (BR) erklärte zuletzt, dass die Wirtschaft voraussichtlich durch den Rundfunkbeitrag "insgesamt weniger belastet wird", als durch die die bisherige Rundfunkgebühr.

Der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoff hatte bereits im Oktober 2012 im Gespräch mit der Berliner Morgenpost davor gewarnt, der neue Rundfunkbeitrag sei zu nah an einer Steuer und könne deswegen mit der Verfassung kollidieren.

Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch)

  
Bücherindex Bild Link

Weitere Inhalte