(C) Djtm, 2005, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Aus der Jahresbilanz 2012 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wird deutlich, dass die Anzahl an Klagen nicht abnimmt. Im vergangenen Jahr sind mehr als 65.160 neue Beschwerden über mögliche Menschenrechtsverletzungen eingetroffen, was etwa ein Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Man fällte 1093 Urteile, in denen man bei 903 Urteilen eine mehr oder weniger schwere Menschenrechtsverletzung in den 47 Europaratsländern feststellte. Hierbei wird jedoch deutlich gemacht, dass der Zuwachs an neuen Beschwerden deutlich verlangsamt stattgefunden hätte.
In den Jahren zuvor seien höhere Zuwachsraten festgestellt worden, teils über zehn Prozent. Mit Blick auf die anhängigen Beschwerden zeigte sich, dass hier eine Abschmelzung des sich aufstauenden Beschwerdebergs erreicht werden konnte.
Ende des Jahres 2011 zählte man noch ca. 151.000 und Ende 2012 etwa 128.100 Beschwerden. Der Rückgang sei unter anderem auch darauf zurückzuführen, da die jüngste Reform die Arbeit des Gerichts effizienter gemacht hätte.
An der Spitze der Menschenrechtsverletzungen steht Russland. Hier zählte man beim Straßburger Gerichtshof eine Zunahme. Man verurteilte Moskau 122 Mal, unter anderem wegen Verschleppung und Tötung von Zivilisten in Tschetschenien.
28.600 Klagen gegen die Regierung in Moskau waren am 31. Dezember vor dem EGMR anhängig, hieß es in der am Donnerstag in Straßburg vorgestellten Bilanz. Auch im Vorjahr hielt Russland die Spitzenposition.
An zweiter Stelle folgte 2012 die Türkei mit 16.900 Beschwerden, vor Italien (14.200) und der Ukraine (10.450). Die Türkei steht an zweiter Stelle, wobei man diese 117 Mal wegen Grundrechtsverletzungen rügte. Das europäische Kernland Deutschland wurde elf Mal von dem Gericht verurteilt. In den Beschwerden aus Deutschland ging es unter anderem um die Sicherungsverwahrung und das Jagdrecht. Deutschland lag mit mehr als 2000 anhängigen Beschwerden im Mittelfeld der 47 Europaratsländer.
Ein Urteil des Gerichts sorgte dabei für Schlagzeilen in den Medien, in dem der Straßburger Gerichtshof die Abweisung von afrikanischen Bootsflüchtlingen als Menschenrechtsverletzung bewertete.
Der Gerichtshof "rügte" auch die Entführung des mutmaßlichen Terroristen durch den US-Auslandsgeheimdienst CIA. Der Deutsch-Libanese Khaled al-Masri hatte gegen Mazedonien geklagt, da der Geheimdienst CIA bei seiner Verschleppung aus Skopje nach Afghanistan geholfen hatte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, gelegentlich auch EuGHMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft.
Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch)
