Deutschland: Zwangsbehandlung in der Klappa bald völlig legal?


(C) Klaus with K, 2005, Bild: Wikipedia (nicht portiert) (CC BY-SA 2.5)

Die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gegen aufgekommene Kritik verteidigt.

Nach Meinung der Ministerin würde der ausgearbeitete Entwurf ausdrücklich festschreiben, dass eine Behandlung gegen den Willen eines psychisch Kranken lediglich das "allerletzte Mittel" darstellt, so Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber dem Deutschlandradio Kultur.

Hürden zur Anwendung der Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen würden in dem Gesetz ausdrücklich festgeschrieben. Der Deutsche Bundestag werde am Donnerstagabend (17/01/13) über die Gesetzesinitiative der Bundesregierung abstimmen.

Auch wurde die Kritik zurückgewiesen, dass es keine breite gesellschaftliche Debatte zur Thematik gegeben hätte. Man habe mit allen Verbänden intensive Gespräche geführt, heißt es. Die Justizministerin verwies darauf, dass weitergehende Forderungen aus den Landesregierungen, eine Zwangsbehandlung auch ambulant durchführen zu können, zurückgewiesen worden seien.

Mit dem neuen Gesetz solle die Rechtssicherheit der Ärzte "verbessert" werden. Das Selbstbestimmungsrecht der behandelten Person und die Fürsorgepflicht des jeweiligen Arztes werde damit besser in einen Ausgleich gebracht, gab die FDP-Politikerin zu verstehen.

Die Bundesregierung wolle mit dem neuen Gesetz eine hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine Behandlung des Betreuten, die dieser ablehnt, schaffen. Dies würde speziell für Fälle gelten, bei denen eine Selbstgefährdung des Betroffenen drohen könnte.

Die nun unternommene Neuregelung war wegen eines Urteils des BGHs notwendig geworden. Im Sommer 2012 hatte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt, dass bislang die rechtliche Grundlage für eine Zwangsbehandlung psychisch Kranker, etwa mit Psychopharmaka, fehlt.

Mit der Umsetzung des ausgearbeiteten Gesetzentwurfs solle nun eine klare gesetzliche Regelung geschafft und ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zugelassen werden. Circa 1,2 Millionen Menschen werden jedes Jahr stationär in psychiatrischen Einrichtungen therapiert.

Die Anzahl ist dabei insgesamt stark angestiegen. Mehr als zehn Prozent landen gegen ihren Willen in derartigen Einrichtungen. Unklar ist, wie viele Patienten in solchen geschlossenen Stationen ohne ihre Zustimmung Medikamente bekommen oder andere medizinische Eingriffe über sich ergehen lassen müssen.

Belastbare Zahlen dazu gibt es nicht. Auch besteht Missbrauchspotential. Zwar ist festgeschrieben, dass es ein "allerallerletztes Mittel" sei, doch liegt die Beurteilung dieses Umstands sicherlich im Auge des jeweiligen Betrachters.

Im Endeffekt ist es sicherlich auch schwer nachweisbar, ob eine Person anfangs "durchgeknallt" gewesen ist oder nicht, wurden erst einmal entsprechende Medikamente verabreicht und ist die Person durch diese „Gabe“ danach „entsprechend drauf“. Man wird künftig sehen, welche Zahlen dieses Gesetz mit sich bringen wird.

Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch)

  
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