(C) Jim_K-Town, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Da deutsche Einzelhändler wie Rossmann und andere ihre Kunden davon überzeugen müssen, dass Produkte in ihren Läden gekauft werden, ohne dabei mit Zwang vorzugehen, der Erwerbsakt erfolgt in der Regel auf Freiwilligkeit des Kunden, sieht man eine Zwangsgebühr wie den neuen Rundfunkbeitrag eher kritisch.
Bei diesem muss keine Überzeugungsarbeit geleistet werden, von Freiwilligkeit ist schon gar nicht die Rede - es muss bezahlt werden, ob einem das Produkt (in Form von einfach in die Kanäle eingespeister Medien, welche nicht verlangt wurden) gefällt oder nicht – offiz. gestützt über einen „gesetzlichen Auftrag“ (also über den Umweg Staat).
Die Drogeriekette Rossmann und der Jurist Ermano Geuer, welche gegen den nun geltenden Rundfunkbeitrag klagen, sind dabei nicht allein auf dem Feld der gegen Zwangsgebühren aufbegehrenden Unternehmerschaft. Ein Fuhrunternehmen in Rheinland-Pfalz plant ähnliche Schritte.
Zuletzt hatte auch der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Verfassungsklage erwogen. Derzeit würde einem Medienbericht zufolge geprüft, welche Aussichten eine solche Klage hätte. Wenn es im Februar abgeschlossen sei, könne es die Grundlage für eine Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag werden, heißt es in der "Süddeutschen Zeitung".
Auch der Autovermieter SIXT hatte sich zuletzt klagebereit gezeigt, sollte sich durch die Reform eine deutliche Mehrbelastung ergeben - wovon das Unternehmen ausgeht. Bereits im Oktober 2010 hatte man seitens SIXT ein Gutachten vorgestellt, in dem man kenntlich machte, dass der neue Beitrag verfassungswidrig sei.
Der benannte Juristen Ermano Geuer und auch Rossmann, die in Bayern gegen den nun geltenden Rundfunkbeitrag klagen, argumentieren, der neue Beitrag sei in Wahrheit eine Steuer. Somit seien die Länder gar nicht für die Gesetzgebung zuständig. Auch stiegen die Kosten durch die Umstellung deutlich.
Bild-Quelle: flickr (symbolisch)
