(C) Michael_w, 2003, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun entschieden, dass schwerkranke Menschen unter bestimmten Bedingungen selbst Cannabis anbauen dürfen, jedoch nur, wenn es keine Alternative zu dieser Behandlungsmöglichkeit gibt.
Das Urteil wurde am vergangenen Donnerstag verkündet, in dem man aufzeigte, dass Patienten, welche bei einer Erkrankung keine zumutbare oder andere Therapie zur Verfügung hätten, Cannabis anbauen und für den medizinischen Zweck ihrer Erkrankung einsetzen können.
Dazu müsse ein Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn gestellt werden, so der Gerichtssprecher des Oberverwaltungsgerichts Münster. Es sei möglich, im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie, Cannabispflanzen in der eignen Wohnung anzubauen.
Bislang war es dabei so gewesen, dass solche Anträge auf Anweisung des deutschen Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abgelehnt wurden. Das Gericht urteilte jedoch, dass diese Praxis des Bundesgesundheitsministeriums rechtswidrig ist.
Seitens des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“, Franjo Grotenhermen, nannte man das gefällte Urteil einen Meilenstein. Er sagte: "Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis".
Die pharmakologischen Wirkungen von Cannabis (Hanf) sind in jüngster Zeit stark in den Fokus der medizinischen Forschung gerückt. Verantwortlich für die Wirkungen sind Inhaltsstoffe die als Cannabinoide (Transformationsprodukte) bezeichnet werden; allen voran Tetrahydrocannabinol (THC; Hauptwirkstoff der Hanfpflanze) und Cannabidiol (CBD; psychoaktives Cannabinoid).
Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit des Cannabis bei Übelkeit (Befindlichkeitsstörung), Erbrechen, und Kachexie (eine krankhafte, sehr starke Abmagerung). Viele Studien weisen darauf hin, dass arzneiliches Potential in der Schmerztherapie, bei Depressionen und bei vielen Autoimmunerkrankungen, wie beispielsweise Multipler Sklerose (MS; eine chronisch-entzündliche Entmarkungserkrankung des zentralen Nervensystems), Morbus Crohn (chronisch-entzündliche Darmerkrankung) vorliegt.
Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch)
