EEG: Angeblich mittlerweile über 1500 Unternehmen von Umlage befreit


(C) Gediminas Paulauskas, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Einem Bericht von "Spiegel" zufolge werden deutsche Betriebe, welche von der sogenannten Ökostrom-Umlage befreit wurden, im kommenden Jahr (2013) bis zu vier Milliarden Euro sparen. In dem Bericht beruft man sich dabei auf Berechnungen der Partei "Die Grünen".

Auf der anderen Seite werden jedoch die Stromrechnungen der Privatverbraucher mehr belastet, auch für kleinere Unternehmen gilt das. Dies aus dem Grund, da diese die EEG-Umlage von den befreiten Unternehmen "quasi" übernehmen müssten.

Für das Jahr 2013 hat die deutsche Bundesregierung die Grenze stark gesenkt, ab der Unternehmen von der benannten Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) befreit werden dürfen, um so etwa energieintensive Betriebe zu entlasten.

Diese Grenze senkte man dabei von erst zehn auf nun eine Gigawattstunde ab. Aus diesem Grund hat sich nun auch die Anzahl der Antragssteller deutlich vergrößert. Durch diesen Anstieg der Antragssteller bedingt, teilte man seitens des deutschen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit, habe man es in diesem Jahr erstmals nicht geschafft, dass alle Anträge bis Weihnachten abschließend bearbeitet wurden.

In dem "Spiegel"-Bericht heißt es zu der Anzahl, dass bis Mitte Dezember 2012 etwa 1550 Unternehmen, für das kommende Jahr, von der Umlage ausgenommen wurden. Mehrere hundert weitere Anträge würden noch überprüft, heißt es.

Das Mitglied der sog. Expertenkommission der Bundesrepublik, Andreas Löschel, sagte zur Thematik, dass die deutsche Politik mittlerweile für die Industrie großzügige Ausnahmen bemessen würde - Andreas Löschel: "...dass nur die Dümmsten noch nicht von der EEG-Umlage befreit sind".

Von der EEG-Umlage umfassend befreit sind laut "Spiegel" auch Kohlegruben der Energiekonzerne RAG und Vattenfall, Schlachthöfe von Wiesenhof und anderen Geflügelmästern sowie Tierfutterfabriken.

"Mindestens die Hälfte der Unternehmen ist auf dieser Liste fehl am Platz", sagte Felix Matthes vom Öko-Institut dem Magazin. Das vorgebliche Kriterium für die Befreiung - der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit - sei in der Mehrzahl der Fälle nicht gegeben.

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

  
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