Apple: Zoom-Patent von US-Behörde ins Visier genommen


(C) Yutaka Tsutano, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Anfangs wollte Apple mit seinen Vorstößen wegen angeblicher Patentverletzungen noch punkten, doch mittlerweile scheint sich in immer mehr Belangen der Großfeldzug ins Gegenteil umzukehren. Dabei geraten immer mehr Apple-Patente ins Visier der Prüfer vom US-Patentamt.

Im neusten eingeschlagenen Prüfungsfall geht es um das Zoomen mit zwei gespreizten Fingern auf einem Touchscreen. Nach Ansicht der Prüfer würde dieses Verfahren nicht "originell" genug sein. Würde sich im Endeffekt diese Einschätzung bestätigen, könnte dies durchaus auch Auswirkungen auf die laufenden Patentprozesse haben.

Mit diesem nun ins Visier genommenen Patent muss Apple mittlerweile um sein drittes wichtiges Patent bangen. Der Technologie-Konzern Samsung hatte zuletzt bei der Richterin Lucy Koh eine erarbeitete Einschätzung des benannten US-Patents beim Markenamt und US-Patentamt eingereicht.

Möglicherweise könnte das sogenannte Pinch-to-Zoom-Verfahren, welches Apple nutzt, ungültig sein. Aber gerade dieses Patent ist für Apple besonders wichtig. Hiermit lassen sich etwa Bilder vergrößern, indem man mit zwei gespreizten Fingern vor und zurück zoomen kann.

Es zählt als ein typisches Merkmal von iPhone, iPod Touch oder iPad. Ebenfalls spielt das Patent auch eine wichtige Rolle im laufenden US-Patentprozess gegen Samsung, in dem Apple von kalifornischen Geschworenen schon mehr als eine Milliarde Dollar Schadenersatz zugesprochen bekam.

In der ersten Einschätzung des Marken- und Patentamtes der USA gehen die Prüfer aktuell davon aus, dass diese Zoom-Funktion möglicherweise nicht originell genug ist, um als Patent registriert werden zu können. Dabei muss jedoch deutlich gemacht werden, dass währen des Prüfungsverfahrens jene Funktion weiterhin ihre Gültigkeit behält.

Nun hat Apple die Möglichkeit dazu, dass die Zweifel der Behörde entkräftet werden. Dies könnte durchaus Aussicht auf Erfolg haben, gibt es doch nur einen kenntlich gemachten Punkt der Behörde, dementsprechend kann sich Apple auf jenen konzentrieren, damit das ergangene Urteil gegen Samsung weiter Bestand hat.

In zwei weiteren Prüfungsverfahren geht es etwa auch um das sogenannte "Gummiband"-Patent. Es handelt sich hierbei um eine Animation auf dem Display, die am Ende einer Liste auf dem Smartphone oder Tablet andeutet, dass sie nicht abrupt endet sondern leicht zurückfedert – wie ein Gummiband eben.

Bild-Quelle: flickr (symbolisch)

  
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