(C) Jonathunder, 2008, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 2.5)

Ein recht skurriler Fall ging nun in Frankreich zuende. Hier hatte ein psychisch-erkrankter Mann einen anderen Mann mit einer Axt tot geschlagen. Nun wurde die Psychiaterin zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Urteil wurde in der südfranzösischen Stadt Marseille gesprochen, wobei man es als erwiesen ansah, dass die 58-Jährige für die fahrlässige Tötung mit verantwortlich ist. Das Gericht folgte damit dem eingebrachten Antrag der Staatsanwaltschaft.
Innerhalb des Prozesses hatte die Psychiaterin ihr Fehlverhalten eingeräumt - ein Diagnoseproblem, wie es hieß. Doch den Vorwurf der Nachlässigkeit wollte sie nicht auf sich sitzen lassen und bestritt diesen entsprechend, bei der Behandlung des an Schizophrenie erkrankten und gewalttätigen Patienten falsch gehandelt zu haben.
Dieser behandelte Patient war damals im Jahr 2000 in die Edouard-Toulouse-Klinik in Marseille eingewiesen worden - vier Jahre später konnte er flüchten und tötete dabei den betagten Lebensgefährten seiner Großmutter brutal mit einer Axt.
Das Gericht hatte den Mann als nicht schuldfähig eingestuft - da er an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung leiden würde. Schon im Vorfeld war der 43-Jährige wiederholt als gewalttätig aufgefallen, was auch einen Mordversuch mit einschloss.
Nach der Tötung des Lebensgefährten seiner Großmutter hatte der Sohn des Opfers die Klinik verklagt. Im Jahr 2009 wurde die Klinik von einem Gericht für schuldig gesprochen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte.
Die französische Justiz schätzte daraufhin ein, dass die nun verurteilte Psychiaterin zahlreiche Fehler begangen hätte, welche dazu beitrugen, dass der Mann seine Gewaltorgie ausüben konnte. Dabei wurde der Frau auch vorgeworfen, dass sie entgegen den Einschätzungen ihrer Kollegen darauf beharrte, dass der Mann nicht geisteskrank sei.
Bild-Quelle: Wikipedia (symbolisch)
